(1) Eine vom Betriebssystem oder einem separat bestellbaren Lizenzprogramm bereitgestellte Funktionsschnittstelle. Eine API ermöglicht einem Anwendungsprogramm in einer höhere Programmiersprache die Verwendung spezifischer Daten oder Funktionen des Betriebssystems bzw. des Lizenzprogramms.
(2) In DB2 eine Funktion innerhalb der Schnittstelle, z. B. die API zum Abrufen von Fehlernachrichten.
(3) Die DB2-Extender bieten APIs zum Anfordern von benutzerdefinierten Funktionen, Verwaltungsoperationen, Anzeigeoperationen und zur Erkennung der Änderung von Videoszenen.
Trennen der Entwicklungsumgebung von der Produktionsumgebung
Begrenzen vertraulicher Informationen auf eine bestimmte Personengruppe