DB2 Data Links Manager Einstieg

3. Registrieren des Data Links-Servers bei der DB2 UDB-Datenbank

Registrieren Sie den Data Links-Server bei der fernen DB2 UDB-Datenbank, in der zuvor der Datentyp DATALINK definiert wurde, indem Sie die folgenden Schritte ausführen:

  1. Melden Sie sich mit einer gültigen DB2-Benutzer-ID, die über die Berechtigung zur Systemverwaltung (SYSADM) für das von Ihnen erstellte Exemplar VALIDATE verfügt, am System an. Standardmäßig hat jeder Benutzer der Primärgruppe des Exemplareigners die Berechtigung SYSADM für Exemplare. Weitere Informationen finden Sie im Handbuch Einstieg für Ihren Server.
  2. Führen Sie die Prozedur db2profile oder db2cshrc wie folgt aus:
       . INSTHOME/sqllib/db2profile    (für Bash-, Bourne- oder Korn-Shell)
       source INSTHOME/sqllib/db2cshrc    (für C-Shell)
    

    Dabei steht INSTHOME für das Ausgangsverzeichnis des Exemplareigners.

  3. Starten Sie das Exemplar VALIDATE, indem Sie den Befehl db2start eingeben.
  4. Registrieren Sie einen Data Links-Server, der die Dateien steuern soll, die durch den Datentyp DATALINK verbunden sind. Geben Sie hierzu den folgenden Befehl ein:
         db2 "add datalinks manager for database aliasname-der-datenbank==>
         using node host-name port anschlussnummer" //UFS
     
    

    Dabei gilt Folgendes:

    Geben Sie im vorliegenden Beispiel für UFS den folgenden Befehl ein:

         db2 "add datalinks manager for database staff using==>
         node dlmserver.services.com port 50100"
    
  5. Geben Sie zum Auflisten des registrierten Data Links Manager den folgenden Befehl ein:
       db2 list datalinks managers for db staff
    
  6. Stellen Sie eine Verbindung zur Datenbank STAFF her, indem Sie den folgenden Befehl eingeben:
       db2 connect to staff 
    
  7. Fügen Sie in die von Ihnen erstellte Tabelle EMPLOYEE einen Eintrag ein, indem Sie den folgenden Befehl eingeben:
         db2 "insert into employee values (001,'Paul','Smith',==>
         dlvalue('http://host-name/gesteuerte-datei'))"
    

    Dabei gilt Folgendes:

  8. Melden Sie sich ab.


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