LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (Z125-
5589-05) zur Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM WebSphere Application Server Liberty 17.0.0.2 (5724-J08)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden
Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, das Programm für
einen JVM-Heapspeicher mit einer Gesamtgröße von mehr als 2
Gigabyte über alle Installationen zu verwenden, außer wenn die
Nutzung:
a. auf einer Entwicklermaschine oder einem Build-Server
erfolgt;
b. ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, die Kompatibilität
mit öffentlich verfügbarer Open-Source-Software des
Lizenznehmers oder Software, die der Lizenznehmer kommerziell verkauft,
zu testen.
Der Lizenznehmer muss die Testergebnisse nach der
Kompatibilitätsprüfung veröffentlichen, unabhängig vom verwendeten JVM-
Heapspeicher.
Eine "Entwicklermaschine" ist eine physische oder virtuelle
Desktopumgebung, in der ein primäres Betriebssystem und das Programm
ausgeführt werden, die beide für maximal einen (1) angegebenen
Entwickler zugänglich sind und nur von diesem genutzt werden. Zu
physischen oder virtuellen Desktopumgebungen gehören On-Premise- und
Off-Premise-Cloudumgebungen. Der Lizenznehmer ist nicht
berechtigt, das Programm auf einer Entwicklermaschine oder einem Build-
Server zur Verarbeitung oder Simulation von Produktionsworkloads
oder zum Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendungen oder
Systemen zu nutzen.
Ein "Build-Server" ist als physische oder virtuelle
Maschine definiert, auf der das Programm installiert ist, aber nicht
gestartet wurde, mit Ausnahme des Befehls 'server package'. Die
Programmbibliotheken können für Programmanwendungs- und Server-Builds zur
Unterstützung des lizenzierten Programms verwendet werden.
Ein "Gigabyte" entspricht 2 hoch 30 Byte.
"Open-Source-Software" ist als Software definiert, deren
Quellcode zur Durchführung von Änderungen oder Erweiterungen frei
verwendbar ist und die einer Lizenz unterliegt, in welcher der
Copyrightinhaber die Rechte zum Untersuchen, Ändern und Weiterverbreiten der
Software an Dritte zu jedem beliebigen Zweck gewährt.
Eine "Installation" ist eine installierte Kopie des
Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur
Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird.
L/N: L-SWIS-AKWR6K
D/N: L-SWIS-AKWR6K
P/N: L-SWIS-AKWR6K