LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommen folgende Bedingungen zur Anwendung Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (Z125-5589-05).

Programmname (Programmnummer):
IBM WebSphere Application Server Liberty 21.0.0.6 (Component)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Eingeschränktes Nutzungsrecht

Mit Ausnahme der gebündelten Programme darf die gesamte IBM Software, die dem Lizenznehmer zusammen mit dem Programm bereitgestellt wird, nur zur Unterstützung seiner Nutzung des Hauptprogramms im Rahmen dieser Lizenzinformation verwendet werden. Dies bedeutet, dass diese Verwendung in direktem Zusammenhang mit der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms stehen muss.

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time- Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben.

Untersagte Nutzungen

Der Lizenznehmer darf das Programm nicht nutzen oder Dritten die Berechtigung zur Nutzung des Programms erteilen, wenn ein Versagen des Programms zu Todesfällen, Personenschäden, Sach- oder Umweltschäden führen kann.

Komponenten, die bei der Ermittlung der erforderlichen Berechtigungen nicht berücksichtigt werden

Der Lizenznehmer darf die folgenden Programmkomponenten gemäß den Lizenzbedingungen installieren und nutzen, diese Komponenten werden bei der Ermittlung der erforderlichen Anzahl an Berechtigungen für das Programm aber nicht einbezogen.
Open Liberty Operator

Separat lizenzierter Code

Jede in der NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführte Komponente gilt als "Separat lizenzierter Code", der gemäß den Bedingungen der maßgeblichen Drittanbieter-Lizenzvereinbarung und nicht gemäß dieser Vereinbarung für den Lizenznehmer lizenziert wird. Die Drittanbieter-Lizenzvereinbarungen sind in den NON_IBM_LICENSE-Dateien enthalten, die dem Programm beigepackt sind. Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen in der jeweiligen NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Drittanbieter- Lizenzvereinbarung, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung und übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gewährleistung für den separat lizenzierten Code; dies gilt insbesondere in Bezug auf Rechtsmängel, die Freiheit von Rechten Dritter, das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
(b) IBM haftet nicht für unmittelbare und mittelbare Schäden oder Folgeschäden, wie beispielsweise Datenverlust, entgangene Einsparungen und entgangenen Gewinn hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Quellenkomponenten und Beispielmaterialien

Das Programm enthält Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") oder sonstige Materialien, die als Beispielmaterialien gekennzeichnet sind, oder beides. Der Lizenznehmer darf Quellenkomponenten und Beispielmaterialien nur zur internen Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung kopieren und bearbeiten, sofern keine in den Quellenkomponenten oder Beispielmaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Eigentumshinweise geändert oder gelöscht werden. IBM stellt die Quellenkomponenten und Beispielmaterialien ohne Verpflichtung zur Unterstützung, im gegenwärtigen Zustand (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung in Bezug auf Rechtsmängel, die Freiheit von Rechten Dritter, das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, das Programm für einen JVM-Heapspeicher mit einer Gesamtgröße von mehr als 2 Gigabyte über alle Installationen zu verwenden, außer wenn die Nutzung:

a. auf einer Entwicklermaschine oder einem Build-Server erfolgt;
b. ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, die Kompatibilität mit öffentlich verfügbarer Open-Source-Software des Lizenznehmers oder Software, die der Lizenznehmer kommerziell verkauft, zu testen.

Der Lizenznehmer muss die Testergebnisse nach der Kompatibilitätsprüfung veröffentlichen, unabhängig vom verwendeten JVM- Heapspeicher.

Die Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer unterliegt dieser Lizenzinformation sowie den beigefügten Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung, es sei denn, der Lizenznehmer erwirbt von IBM einen gültigen Berechtigungsnachweis für die Version des Programms, die gemäß den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete lizenziert wird. In diesem Fall gelten diese Basisvereinbarung und die Lizenzinformation für die weitere Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer.

Eine "Entwicklermaschine" ist eine physische oder virtuelle Desktopumgebung, in der ein primäres Betriebssystem und das Programm ausgeführt werden, die beide für maximal einen (1) angegebenen Entwickler zugänglich sind und nur von diesem genutzt werden. Zu physischen oder virtuellen Desktopumgebungen gehören On-Premise- und Off-Premise-Cloudumgebungen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm auf einer Entwicklermaschine oder einem Build- Server zur Verarbeitung oder Simulation von Produktionsworkloads oder zum Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendungen oder Systemen zu nutzen.

Ein "Build-Server" ist als physische oder virtuelle Maschine definiert, auf der das Programm installiert ist, aber nicht gestartet wurde, mit Ausnahme des Befehls 'server package'. Die Programmbibliotheken können für Programmanwendungs- und Server-Builds zur Unterstützung des lizenzierten Programms verwendet werden.

Ein "Gigabyte" entspricht 2 hoch 30 Byte.

"Open-Source-Software" ist als Software definiert, deren Quellcode zur Durchführung von Änderungen oder Erweiterungen frei verwendbar ist und die einer Lizenz unterliegt, in welcher der Copyrightinhaber Dritten die Rechte zum Untersuchen, Ändern und Weiterverbreiten der Software zu jedem beliebigen Zweck gewährt.

Eine "Installation" ist eine installierte Kopie des Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird.


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