LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommen
folgende Bedingungen zur Anwendung Internationale
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (Z125-5589-05).
Programmname (Programmnummer):
IBM WebSphere Application Server Liberty 21.0.0.6
(Component)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Eingeschränktes Nutzungsrecht
Mit Ausnahme der gebündelten Programme darf die gesamte IBM
Software, die dem Lizenznehmer zusammen mit dem Programm
bereitgestellt wird, nur zur Unterstützung seiner Nutzung des
Hauptprogramms im Rahmen dieser Lizenzinformation verwendet werden. Dies
bedeutet, dass diese Verwendung in direktem Zusammenhang mit der
lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms stehen muss.
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm zur
Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung
kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-
Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen
oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben.
Untersagte Nutzungen
Der Lizenznehmer darf das Programm nicht nutzen oder
Dritten die Berechtigung zur Nutzung des Programms erteilen, wenn
ein Versagen des Programms zu Todesfällen, Personenschäden,
Sach- oder Umweltschäden führen kann.
Komponenten, die bei der Ermittlung der erforderlichen
Berechtigungen nicht berücksichtigt werden
Der Lizenznehmer darf die folgenden Programmkomponenten
gemäß den Lizenzbedingungen installieren und nutzen, diese
Komponenten werden bei der Ermittlung der erforderlichen Anzahl an
Berechtigungen für das Programm aber nicht einbezogen.
Open Liberty Operator
Separat lizenzierter Code
Jede in der NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführte Komponente
gilt als "Separat lizenzierter Code", der gemäß den Bedingungen
der maßgeblichen Drittanbieter-Lizenzvereinbarung und nicht
gemäß dieser Vereinbarung für den Lizenznehmer lizenziert wird.
Die Drittanbieter-Lizenzvereinbarungen sind in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien enthalten, die dem Programm beigepackt sind.
Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat
lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen
in der jeweiligen NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die
dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Drittanbieter-
Lizenzvereinbarung, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen
dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung und übernimmt weder ausdrücklich noch
stillschweigend eine Gewährleistung für den separat lizenzierten Code; dies
gilt insbesondere in Bezug auf Rechtsmängel, die Freiheit von
Rechten Dritter, das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, die
Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
(b) IBM haftet nicht für unmittelbare und mittelbare
Schäden oder Folgeschäden, wie beispielsweise Datenverlust,
entgangene Einsparungen und entgangenen Gewinn hinsichtlich des
separat lizenzierten Codes.
Quellenkomponenten und Beispielmaterialien
Das Programm enthält Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") oder sonstige Materialien, die als Beispielmaterialien
gekennzeichnet sind, oder beides. Der Lizenznehmer darf Quellenkomponenten
und Beispielmaterialien nur zur internen Verwendung im Rahmen
der Lizenzrechte dieser Vereinbarung kopieren und bearbeiten,
sofern keine in den Quellenkomponenten oder Beispielmaterialien
enthaltenen Copyrightvermerke oder Eigentumshinweise geändert oder
gelöscht werden. IBM stellt die Quellenkomponenten und
Beispielmaterialien ohne Verpflichtung zur Unterstützung, im gegenwärtigen
Zustand (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung
(ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne
Gewährleistung in Bezug auf Rechtsmängel, die Freiheit von Rechten
Dritter, das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, die Handelsüblichkeit
und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden
Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, das Programm für
einen JVM-Heapspeicher mit einer Gesamtgröße von mehr als 2
Gigabyte über alle Installationen zu verwenden, außer wenn die
Nutzung:
a. auf einer Entwicklermaschine oder einem Build-Server
erfolgt;
b. ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, die Kompatibilität
mit öffentlich verfügbarer Open-Source-Software des
Lizenznehmers oder Software, die der Lizenznehmer kommerziell verkauft,
zu testen.
Der Lizenznehmer muss die Testergebnisse nach der
Kompatibilitätsprüfung veröffentlichen, unabhängig vom verwendeten JVM-
Heapspeicher.
Die Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer unterliegt
dieser Lizenzinformation sowie den beigefügten Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung, es sei denn, der
Lizenznehmer erwirbt von IBM einen gültigen Berechtigungsnachweis für
die Version des Programms, die gemäß den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete lizenziert wird. In diesem Fall gelten
diese Basisvereinbarung und die Lizenzinformation für die weitere
Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer.
Eine "Entwicklermaschine" ist eine physische oder virtuelle
Desktopumgebung, in der ein primäres Betriebssystem und das Programm
ausgeführt werden, die beide für maximal einen (1) angegebenen
Entwickler zugänglich sind und nur von diesem genutzt werden. Zu
physischen oder virtuellen Desktopumgebungen gehören On-Premise- und
Off-Premise-Cloudumgebungen. Der Lizenznehmer ist nicht
berechtigt, das Programm auf einer Entwicklermaschine oder einem Build-
Server zur Verarbeitung oder Simulation von Produktionsworkloads
oder zum Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendungen oder
Systemen zu nutzen.
Ein "Build-Server" ist als physische oder virtuelle
Maschine definiert, auf der das Programm installiert ist, aber nicht
gestartet wurde, mit Ausnahme des Befehls 'server package'. Die
Programmbibliotheken können für Programmanwendungs- und Server-Builds zur
Unterstützung des lizenzierten Programms verwendet werden.
Ein "Gigabyte" entspricht 2 hoch 30 Byte.
"Open-Source-Software" ist als Software definiert, deren
Quellcode zur Durchführung von Änderungen oder Erweiterungen frei
verwendbar ist und die einer Lizenz unterliegt, in welcher der
Copyrightinhaber Dritten die Rechte zum Untersuchen, Ändern und
Weiterverbreiten der Software zu jedem beliebigen Zweck gewährt.
Eine "Installation" ist eine installierte Kopie des
Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur
Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird.
L/N: L-CTUR-C2YRUK
D/N: L-CTUR-C2YRUK
P/N: L-CTUR-C2YRUK