LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (Z125- 5589-05) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM WebSphere Application Server Liberty 20.0.0.8 (Component)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Untersagte Nutzungen

Der Lizenznehmer darf das Programm nicht nutzen oder Dritten die Berechtigung zur Nutzung des Programms erteilen, wenn ein Versagen des Programms zu Todesfällen, Personenschäden, Sach- oder Umweltschäden führen kann.

Komponenten, die bei der Ermittlung der erforderlichen Berechtigungen nicht berücksichtigt werden

Bei der Bestimmung der Anzahl der Berechtigungen, die für die Installation oder Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer erforderlich sind, wird die Installation oder Nutzung der folgenden Programmkomponenten nicht berücksichtigt. Mit anderen Worten: Der Lizenznehmer darf die folgenden Programmkomponenten unter den Lizenzbedingungen installieren und nutzen, diese Komponenten werden bei der Bestimmung der erforderlichen Anzahl an Berechtigungen für das Programm aber nicht berücksichtigt.
Liberty Operator

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede in der NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführte Komponente wird als "separat lizenzierter Code" angesehen. IBM stellt dem Lizenznehmer den separat lizenzierten Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Drittanbieter in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Drittanbieter, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.

Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen in der jeweiligen NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen dieser Drittanbieter nicht zustimmt, darf er den dort aufgeführten separat lizenzierten Code nicht verwenden.

Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen der Drittanbieter nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittanbieters, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, die Handelsüblichkeit oder die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Quellenkomponenten und Beispielmaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Beispielmaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Beispielmaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Beispielmaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Beispielmaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, im gegenwärtigen Zustand (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, das Programm für einen JVM-Heapspeicher mit einer Gesamtgröße von mehr als 2 Gigabyte über alle Installationen zu verwenden, außer wenn die Nutzung:

a. auf einer Entwicklermaschine oder einem Build-Server erfolgt;
b. ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, die Kompatibilität mit öffentlich verfügbarer Open-Source-Software des Lizenznehmers oder Software, die der Lizenznehmer kommerziell verkauft, zu testen.

Der Lizenznehmer muss die Testergebnisse nach der Kompatibilitätsprüfung veröffentlichen, unabhängig vom verwendeten JVM- Heapspeicher.

Die Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer unterliegt dieser Lizenzinformation sowie den beigefügten Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung, es sei denn, der Lizenznehmer erwirbt von IBM einen gültigen Berechtigungsnachweis für die Version des Programms, die gemäß den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete lizenziert wird. In diesem Fall gelten diese Basisvereinbarung und die Lizenzinformation für die weitere Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer.

Eine "Entwicklermaschine" ist eine physische oder virtuelle Desktopumgebung, in der ein primäres Betriebssystem und das Programm ausgeführt werden, die beide für maximal einen (1) angegebenen Entwickler zugänglich sind und nur von diesem genutzt werden. Zu physischen oder virtuellen Desktopumgebungen gehören On-Premise- und Off-Premise-Cloudumgebungen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm auf einer Entwicklermaschine oder einem Build- Server zur Verarbeitung oder Simulation von Produktionsworkloads oder zum Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendungen oder Systemen zu nutzen.

Ein "Build-Server" ist als physische oder virtuelle Maschine definiert, auf der das Programm installiert ist, aber nicht gestartet wurde, mit Ausnahme des Befehls 'server package'. Die Programmbibliotheken können für Programmanwendungs- und Server-Builds zur Unterstützung des lizenzierten Programms verwendet werden.

Ein "Gigabyte" entspricht 2 hoch 30 Byte.

"Open-Source-Software" ist als Software definiert, deren Quellcode zur Durchführung von Änderungen oder Erweiterungen frei verwendbar ist und die einer Lizenz unterliegt, in welcher der Copyrightinhaber Dritten die Rechte zum Untersuchen, Ändern und Weiterverbreiten der Software zu jedem beliebigen Zweck gewährt.

Eine "Installation" ist eine installierte Kopie des Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird.


L/N: L-CTUR-BRBK62
D/N: L-CTUR-BRBK62
P/N: L-CTUR-BRBK62