LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (Z125-
5589-05) zur Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM WebSphere Application Server Liberty 20.0.0.8
(Component)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Untersagte Nutzungen
Der Lizenznehmer darf das Programm nicht nutzen oder
Dritten die Berechtigung zur Nutzung des Programms erteilen, wenn
ein Versagen des Programms zu Todesfällen, Personenschäden,
Sach- oder Umweltschäden führen kann.
Komponenten, die bei der Ermittlung der erforderlichen
Berechtigungen nicht berücksichtigt werden
Bei der Bestimmung der Anzahl der Berechtigungen, die für
die Installation oder Nutzung des Programms durch den
Lizenznehmer erforderlich sind, wird die Installation oder Nutzung der
folgenden Programmkomponenten nicht berücksichtigt. Mit anderen
Worten: Der Lizenznehmer darf die folgenden Programmkomponenten
unter den Lizenzbedingungen installieren und nutzen, diese
Komponenten werden bei der Bestimmung der erforderlichen Anzahl an
Berechtigungen für das Programm aber nicht berücksichtigt.
Liberty Operator
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede in
der NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführte Komponente wird als
"separat lizenzierter Code" angesehen. IBM stellt dem Lizenznehmer
den separat lizenzierten Code unter Lizenz auf der Basis der
Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Drittanbieter in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind.
Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung
des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer
den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Drittanbieter,
sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.
Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren
separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen in der jeweiligen NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt
ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der
Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer
den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen dieser Drittanbieter
nicht zustimmt, darf er den dort aufgeführten separat
lizenzierten Code nicht verwenden.
Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung
(ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der
ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen
der Drittanbieter nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung
mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den
beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der
dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittanbieters, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder
stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich der
Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, die
Handelsüblichkeit oder die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und
übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu
entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht begrenzt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen,
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und
Österreich angegeben sind.
Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes
unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn
Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende
Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.
Quellenkomponenten und Beispielmaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Beispielmaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Beispielmaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Beispielmaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Beispielmaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, im gegenwärtigen Zustand (auf "as-is"-Basis) und ohne
jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur
Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die
Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf
Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck.
Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden
Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, das Programm für
einen JVM-Heapspeicher mit einer Gesamtgröße von mehr als 2
Gigabyte über alle Installationen zu verwenden, außer wenn die
Nutzung:
a. auf einer Entwicklermaschine oder einem Build-Server
erfolgt;
b. ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, die Kompatibilität
mit öffentlich verfügbarer Open-Source-Software des
Lizenznehmers oder Software, die der Lizenznehmer kommerziell verkauft,
zu testen.
Der Lizenznehmer muss die Testergebnisse nach der
Kompatibilitätsprüfung veröffentlichen, unabhängig vom verwendeten JVM-
Heapspeicher.
Die Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer unterliegt
dieser Lizenzinformation sowie den beigefügten Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung, es sei denn, der
Lizenznehmer erwirbt von IBM einen gültigen Berechtigungsnachweis für
die Version des Programms, die gemäß den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete lizenziert wird. In diesem Fall gelten
diese Basisvereinbarung und die Lizenzinformation für die weitere
Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer.
Eine "Entwicklermaschine" ist eine physische oder virtuelle
Desktopumgebung, in der ein primäres Betriebssystem und das Programm
ausgeführt werden, die beide für maximal einen (1) angegebenen
Entwickler zugänglich sind und nur von diesem genutzt werden. Zu
physischen oder virtuellen Desktopumgebungen gehören On-Premise- und
Off-Premise-Cloudumgebungen. Der Lizenznehmer ist nicht
berechtigt, das Programm auf einer Entwicklermaschine oder einem Build-
Server zur Verarbeitung oder Simulation von Produktionsworkloads
oder zum Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendungen oder
Systemen zu nutzen.
Ein "Build-Server" ist als physische oder virtuelle
Maschine definiert, auf der das Programm installiert ist, aber nicht
gestartet wurde, mit Ausnahme des Befehls 'server package'. Die
Programmbibliotheken können für Programmanwendungs- und Server-Builds zur
Unterstützung des lizenzierten Programms verwendet werden.
Ein "Gigabyte" entspricht 2 hoch 30 Byte.
"Open-Source-Software" ist als Software definiert, deren
Quellcode zur Durchführung von Änderungen oder Erweiterungen frei
verwendbar ist und die einer Lizenz unterliegt, in welcher der
Copyrightinhaber Dritten die Rechte zum Untersuchen, Ändern und
Weiterverbreiten der Software zu jedem beliebigen Zweck gewährt.
Eine "Installation" ist eine installierte Kopie des
Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur
Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird.
L/N: L-CTUR-BRBK62
D/N: L-CTUR-BRBK62
P/N: L-CTUR-BRBK62