LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (Z125- 5589-05) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM WebSphere Application Server Liberty 19.0.0.2 (5724-J08)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.

Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
Ubuntu

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, das Programm für einen JVM-Heapspeicher mit einer Gesamtgröße von mehr als 2 Gigabyte über alle Installationen zu verwenden, außer wenn die Nutzung:

a. auf einer Entwicklermaschine oder einem Build-Server erfolgt;
b. ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, die Kompatibilität mit öffentlich verfügbarer Open-Source-Software des Lizenznehmers oder Software, die der Lizenznehmer kommerziell verkauft, zu testen.

Der Lizenznehmer muss die Testergebnisse nach der Kompatibilitätsprüfung veröffentlichen, unabhängig vom verwendeten JVM- Heapspeicher.

Die Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer unterliegt dieser Lizenzinformation sowie den beigefügten Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung, es sei denn, der Lizenznehmer erwirbt von IBM einen gültigen Berechtigungsnachweis für die Version des Programms, die gemäß den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete lizenziert wird. In diesem Fall gelten diese Basisvereinbarung und die Lizenzinformation für die weitere Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer.

Eine "Entwicklermaschine" ist eine physische oder virtuelle Desktopumgebung, in der ein primäres Betriebssystem und das Programm ausgeführt werden, die beide für maximal einen (1) angegebenen Entwickler zugänglich sind und nur von diesem genutzt werden. Zu physischen oder virtuellen Desktopumgebungen gehören On-Premise- und Off-Premise-Cloudumgebungen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm auf einer Entwicklermaschine oder einem Build- Server zur Verarbeitung oder Simulation von Produktionsworkloads oder zum Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendungen oder Systemen zu nutzen.

Ein "Build-Server" ist als physische oder virtuelle Maschine definiert, auf der das Programm installiert ist, aber nicht gestartet wurde, mit Ausnahme des Befehls 'server package'. Die Programmbibliotheken können für Programmanwendungs- und Server-Builds zur Unterstützung des lizenzierten Programms verwendet werden.

Ein "Gigabyte" entspricht 2 hoch 30 Byte.

"Open-Source-Software" ist als Software definiert, deren Quellcode zur Durchführung von Änderungen oder Erweiterungen frei verwendbar ist und die einer Lizenz unterliegt, in welcher der Copyrightinhaber Dritten die Rechte zum Untersuchen, Ändern und Weiterverbreiten der Software zu jedem beliebigen Zweck gewährt.

Eine "Installation" ist eine installierte Kopie des Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird.


L/N: L-CTUR-B8GJRP
D/N: L-CTUR-B8GJRP
P/N: L-CTUR-B8GJRP