LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (Z125- 5589-05) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM WebSphere Application Server Liberty 17.0.0.4 (5724-J08)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.

Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, das Programm für einen JVM-Heapspeicher mit einer Gesamtgröße von mehr als 2 Gigabyte über alle Installationen zu verwenden, außer wenn die Nutzung:

a. auf einer Entwicklermaschine oder einem Build-Server erfolgt;

b. ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, die Kompatibilität mit öffentlich verfügbarer Open-Source-Software des Lizenznehmers oder Software, die der Lizenznehmer kommerziell verkauft, zu testen.

Der Lizenznehmer muss die Testergebnisse nach der Kompatibilitätsprüfung veröffentlichen, unabhängig vom verwendeten JVM- Heapspeicher.

Eine "Entwicklermaschine" ist eine physische oder virtuelle Desktopumgebung, in der ein primäres Betriebssystem und das Programm ausgeführt werden, die beide für maximal einen (1) angegebenen Entwickler zugänglich sind und nur von diesem genutzt werden. Zu physischen oder virtuellen Desktopumgebungen gehören On-Premise- und Off-Premise-Cloudumgebungen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm auf einer Entwicklermaschine oder einem Build- Server zur Verarbeitung oder Simulation von Produktionsworkloads oder zum Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendungen oder Systemen zu nutzen.

Ein "Build-Server" ist als physische oder virtuelle Maschine definiert, auf der das Programm installiert ist, aber nicht gestartet wurde, mit Ausnahme des Befehls 'server package'. Die Programmbibliotheken können für Programmanwendungs- und Server-Builds zur Unterstützung des lizenzierten Programms verwendet werden.

Ein "Gigabyte" entspricht 2 hoch 30 Byte.

"Open-Source-Software" ist als Software definiert, deren Quellcode zur Durchführung von Änderungen oder Erweiterungen frei verwendbar ist und die einer Lizenz unterliegt, in welcher der Copyrightinhaber die Rechte zum Untersuchen, Ändern und Weiterverbreiten der Software an Dritte zu jedem beliebigen Zweck gewährt.

Eine "Installation" ist eine installierte Kopie des Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird.

L/N: L-SWIS-ASNMK6
D/N: L-SWIS-ASNMK6
P/N: L-SWIS-ASNMK6