HINWEIS
Dieses Dokument enthält weiter unten
Lizenzinformationsdokumente für mehrere Programme. In jedem Lizenzinformationsdokument
ist das Programm angegeben, auf das es sich bezieht, wobei auch
mehrere Programme angegeben sein können. Es kommen nur die
Lizenzinformationsdokumente für diejenigen Programme zur Anwendung, für die der
Lizenznehmer Berechtigungen erworben hat.
==============================================
WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN
Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.
1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung
von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive
Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke
oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der
IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete
(IPLA).
Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-,
Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum
(gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte
Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die
Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die
uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete (IPLA).
Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.
Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer
sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum
zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach
Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine
entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International
Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express-
Vertrag) abschließt.
Die Probelizenz und die IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung;
sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie
sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.
Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist
nachfolgend aufgeführt.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125-
5543-05) zur Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ V9.1 - 09/2018 (Evaluation)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Bewertungszeitraum
Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der
Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet
nach 90 Tagen.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
Unterstützungsprogramme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und
enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der
Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung
und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement
= PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des
Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser
Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck
"nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderliche Nutzung
oder diejenige Nutzung, die im direkten Zusammenhang mit der
lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen
Unterstützungsprogramms oder gebündelten Programms steht. Die
Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der
Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme ohne das
Hauptprogramm zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem
Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung
des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer
unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses
Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms.
Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms
abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung der
Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien der Unterstützungsprogramme
vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er
das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die
Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von
der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme
für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren,
sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM
Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen
hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.
Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit
dem Programm lizenziert werden:
IBM WebSphere Application Server Liberty
IBM Cloud Private Foundation
Zugelassene Komponenten
Ungeachtet der Bestimmungen in der Vereinbarung ist der
Lizenznehmer nur zur Nutzung der folgenden Komponenten oder Funktionen
des angegebenen gebündelten Programms oder
Unterstützungsprogramms berechtigt:
IBM Cloud Private Metering (of IBM Cloud Private Foundation)
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf
Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der
Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem
Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der
Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer
und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat
lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes
angegeben ist.
Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren
separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der
Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer
die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller
nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht
nutzen.
Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung
(ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der
ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen
der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in
Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in
den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter
Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder
stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die
Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf
Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und
übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu
entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich
des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich
angegeben sind.
Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes
unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn
Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende
Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.
Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur
Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ V9.1 - 09/2018 (5724-H72)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Eingeschränktes Nutzungsrecht
Gemäß der Beschreibung in den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation
gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des
Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z.
B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU")
oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene
Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut
Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des
Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein,
ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm
verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen.
Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen
Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne
Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der
Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung
kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller
Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing
einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder
Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den
maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die
Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich
vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung
zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden
Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht
vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte
gewährt werden.
Spezifikationen
Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten
"Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des
Programms zu finden.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
Unterstützungsprogramme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und
enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der
Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung
und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement
= PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des
Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser
Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck
"nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderliche Nutzung
oder diejenige Nutzung, die im direkten Zusammenhang mit der
lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen
Unterstützungsprogramms oder gebündelten Programms steht. Die
Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der
Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme ohne das
Hauptprogramm zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem
Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung
des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer
unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses
Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms.
Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms
abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung der
Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien der Unterstützungsprogramme
vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er
das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die
Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von
der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme
für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren,
sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM
Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen
hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.
Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit
dem Programm lizenziert werden:
IBM WebSphere Application Server Liberty
IBM Cloud Private Foundation
Zugelassene Komponenten
Ungeachtet der Bestimmungen in der Vereinbarung ist der
Lizenznehmer nur zur Nutzung der folgenden Komponenten oder Funktionen
des angegebenen gebündelten Programms oder
Unterstützungsprogramms berechtigt:
IBM Cloud Private Metering (of IBM Cloud Private Foundation)
Komponenten, die bei der Ermittlung der erforderlichen
Berechtigungen nicht berücksichtigt werden
Bei der Bestimmung der Anzahl der Berechtigungen, die für
die Installation oder Nutzung des Programms durch den
Lizenznehmer erforderlich sind, wird die Installation oder Nutzung der
folgenden Programmkomponenten nicht berücksichtigt. Mit anderen
Worten: Der Lizenznehmer darf die folgenden Programmkomponenten
unter den Lizenzbedingungen installieren und nutzen, diese
Komponenten werden bei der Bestimmung der erforderlichen Anzahl an
Berechtigungen für das Programm aber nicht berücksichtigt.
IBM Cloud Private Foundation
IBM MQ Client 9.1
IBM WebSphere Application Server Liberty
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf
Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der
Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem
Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der
Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer
und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat
lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes
angegeben ist.
Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren
separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der
Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer
die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller
nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht
nutzen.
Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung
(ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der
ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen
der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in
Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in
den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter
Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder
stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die
Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf
Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und
übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu
entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich
des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich
angegeben sind.
Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes
unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn
Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende
Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.
Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu
Redistributables
Wenn das Programm weiterverteilbare Komponenten (sog.
Redistributables) enthält, sind diese in der REDIST-Datei aufgeführt, die zum
Lieferumfang des Programms gehört. Zusätzlich zu den in der Vereinbarung
gewährten Lizenzrechten darf der Lizenznehmer die Redistributables
unter Einhaltung der folgenden Bedingungen weitergeben:
1) Die Weitergabe muss ausschließlich in Form von
Objektcode erfolgen und bei der Weitergabe müssen sämtliche
Anweisungen, Instruktionen und Spezifikationen eingehalten werden, die
in der REDIST-Datei oder der Begleitdokumentation des
Programms aufgeführt sind.
2) Wenn Bearbeitungen der Redistributables durch den
Lizenznehmer gemäß der Begleitdokumentation des Programms ausdrücklich
gestattet sind, müssen diese in Übereinstimmung mit sämtlichen dort
aufgeführten Anweisungen, Instruktionen und Spezifikationen durchgeführt
werden. Die Bearbeitungen müssen als Redistributables behandelt
werden.
3) Die Redistributables dürfen nur als Teil der Anwendung
des Lizenznehmers, die mithilfe des Programms entwickelt wurde
("Anwendung des Lizenznehmers"), und nur zur Unterstützung seiner
Kunden bei der Nutzung seiner Anwendung weitergegeben werden. Die
Anwendung des Lizenznehmers muss einen erheblichen Mehrwert
darstellen, sodass die Redistributables nicht die Hauptmotivation für
die Endbenutzer zum Erwerb des Softwareprodukts des
Lizenznehmers sind.
4) Wenn die Redistributables eine Java Runtime Environment
enthalten, muss der Lizenznehmer zusätzlich nicht auf Java basierende
Redistributables in seine Anwendung aufnehmen, es sei denn, die Anwendung
soll ausschließlich auf allgemeinen Computereinheiten (zum
Beispiel Laptops, Desktops und Servern) ausgeführt werden und nicht
auf mobilen Endgeräten oder sonstigen Einheiten für Pervasive
Computing (zum Beispiel Einheiten, die einen Mikroprozessor
enthalten, deren primärer Verwendungszweck aber nicht die
Datenverarbeitung ist).
5) Der Lizenznehmer darf keine Copyright- oder Notice-
Dateien entfernen, die in den Redistributables enthalten sind.
6) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, IBM und die
Lieferanten oder Distributoren von IBM in Bezug auf alle Ansprüche von
Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe
seiner Anwendung geltend gemacht werden, schadlos zu halten.
7) Der Lizenznehmer darf nicht denselben Pfadnamen wie für
die Original-Redistributables (Dateien und Module) verwenden.
8) Der Lizenznehmer darf die Namen oder Marken von IBM oder
der Lieferanten und Distributoren von IBM nur mit ihrer
vorherigen schriftlichen Genehmigung in Verbindung mit der Vermarktung
seiner Anwendung verwenden.
9) IBM sowie die Lieferanten und Distributoren von IBM
stellen die Redistributables einschließlich der zugehörigen
Dokumentation ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung
(auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung
(ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne
Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für
das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit
und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
10) Für die technische Unterstützung seiner Anwendung und
der Bearbeitungen der Redistributables ist der Lizenznehmer
selbst verantwortlich.
11) In der Lizenzvereinbarung des Lizenznehmers mit dem
Endbenutzer seiner Anwendung muss ein Hinweis enthalten sein, dass die
Redistributables oder die davon erstellten Bearbeitungen i) nur zur
Aktivierung seiner Anwendung verwendet werden dürfen, ii) nicht kopiert
werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), iii) nicht ohne seine
Anwendung weitergegeben oder übertragen werden dürfen und iv) nicht
rückumgewandelt (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise
übersetzt werden dürfen, soweit nicht durch gesetzliche Regelung
etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. Darüber hinaus sollte
die Lizenzvereinbarung des Lizenznehmers die Rechte von IBM in
mindestens demselben Maße schützen, wie sie durch die Bedingungen
dieser Vereinbarung geschützt werden.
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Der Lizenznehmer darf bearbeitete Versionen der
Quellenkomponenten und Mustermaterialien, die in der REDIST-Datei eines
Programms aufgeführt sind, weitergeben, sofern die Weitergabe in
Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Lizenz und den Anweisungen in
der REDIST-Datei erfolgt.
Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung
durch den Lizenznehmer gelten.
Prozessor-Value-Unit (PVU)
"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die
Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU-
Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle
mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des
Prozessors unter http://www.ibm.
com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur
Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist
für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder
Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip
hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.
Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit
Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder
mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub-
Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen
(siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity-
Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU-
Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen
Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von
dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf
denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei
Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der
Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity
License Counting Rules" unter http://www.ibm.
com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle
aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung
stehen oder von dem Programm verwaltet werden.
* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern,
der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt
werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns
über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS-
Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder
eingeschränkt ist.
Virtueller Prozessorkern
"Virtueller Prozessorkern" ist eine Maßeinheit für die
Lizenzierung des Programms. Ein physischer Server ist ein physischer
Computer, der aus Verarbeitungseinheiten sowie Speicher und Ein-
/Ausgabefunktionalität besteht und angeforderte Prozeduren, Befehle oder
Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder Clienteinheiten
ausführt. Werden Racks, Bladegehäuse oder ähnliche Bauteile
verwendet, wird jede individuelle physische Einheit (z. B. ein Blade
oder eine in einem Rack installierte Einheit), die aus den
erforderlichen Komponenten besteht, als separater physischer Server
betrachtet. Ein virtueller Server ist entweder ein virtueller Computer,
der durch Partitionierung der in einem physischen Server
vorhandenen Ressourcen erstellt wird, oder ein nicht partitionierter
physischer Server. Ein Prozessorkern (der häufig als Prozessor oder
CPU bezeichnet wird) ist eine Funktionseinheit innerhalb einer
Datenverarbeitungseinheit, die Instruktionen interpretiert und ausführt. Ein
Prozessorkern besteht aus mindestens einem Steuerwerk und einem oder
mehreren Rechenwerken für arithmetische und logische Operationen.
Ein virtueller Prozessorkern ist ein Prozessorkern in einem
nicht partitionierten physischen Server oder ein virtueller Kern,
der einem virtuellen Server zugeordnet ist. Der Lizenznehmer
muss für jeden virtuellen Prozessorkern, der dem Programm zur
Verfügung steht, eine Berechtigung erwerben.
Der Lizenznehmer muss für jeden physischen Server
ausreichende Berechtigungen für 1) die Summe aller verfügbaren
virtuellen Prozessorkerne auf allen virtuellen Servern, die dem
Programm zur Verfügung stehen, oder 2) alle verfügbaren
Prozessorkerne auf dem physischen Server erwerben, wobei der niedrigere
Wert zur Anwendung kommt.
Virtueller Prozessorkern-Instanzstunden
"Virtueller Prozessorkern-Instanzstunden" ist eine
Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Eine Stunde entspricht
sechzig (60) Minuten. Die Programmnutzung wird in Inkrementen von
einer Minute erfasst. Ein physischer Server ist ein physischer
Computer, der aus Verarbeitungseinheiten sowie Speicher und Ein-
/Ausgabefunktionalität besteht und angeforderte Prozeduren, Befehle oder
Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder Clienteinheiten
ausführt. Werden Racks, Bladegehäuse oder ähnliche Bauteile
verwendet, wird jede individuelle physische Einheit (z. B. ein Blade
oder eine in einem Rack installierte Einheit), die aus den
erforderlichen Komponenten besteht, als separater physischer Server
betrachtet. Ein virtueller Server ist entweder ein virtueller Computer,
der durch Partitionierung der in einem physischen Server
vorhandenen Ressourcen erstellt wird, oder ein nicht partitionierter
physischer Server. Ein Prozessorkern ist eine Funktionseinheit in
einer Computereinheit, die Befehle interpretiert und ausführt.
Ein Prozessorkern besteht aus mindestens einem Steuerwerk und
einem oder mehreren Rechenwerken für arithmetische oder logische
Operationen. Ein virtueller Prozessorkern (VPC, Virtual Processor Core)
ist ein Prozessorkern in einem nicht partitionierten physischen
Server oder ein virtueller Kern, der einem virtuellen Server
zugeordnet ist. Eine Instanz ist eine aktive Programmkopie, wobei die
Programmkopien, die für Sicherungszwecke verwendet werden, insbesondere
diejenigen, die gemäß der Definition im Dokument "IBM Software Licensed
under the IPLA - Backup Use Defined" unter http://www.ibm.
com/softwarepolicie als "cold" oder "warm" gekennzeichnet sind, nicht
eingeschlossen sind.
Es müssen ausreichende Berechtigungen für die Gesamtzahl an
Stunden erworben werden, die jeder VPC während der festen Laufzeit
von zwölf (12) Monaten für jede Instanz des Programms
bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das mit dem
Programm gelieferte Messtool zu verwenden, um seine Nutzung des
Programms zu überwachen. Wenn das Messtool nicht verwendet wird,
müssen Berechtigungen für 720 Stunden pro Kalendermonat für jeden
VPC in der Umgebung des Lizenznehmers erworben werden, der
einer Instanz des Programms bereitgestellt werden kann,
unabhängig davon, ob der VPC einer Instanz des Programms tatsächlich
bereitgestellt wird oder wurde.
Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden
Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Für die Zwecke dieses Programms und solange das
erforderliche Messtool verwendet wird, müssen für jeden VPC, der jeder
Instanz des Programms bereitgestellt wird, lediglich Berechtigungen
für maximal 160 Stunden pro Kalendermonat erworben werden.
Die Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer, die auf
der Metrik Virtueller Prozessorkern-Instanzstunden basiert, ist
auf die Verwendung in Docker- und Cloud Foundry-
Containerbereitstellungen begrenzt.
Dieses Programm enthält die folgende Software, die nicht
für unlautere Zwecke eingesetzt werden darf.
- json.jar
L/N: L-APIG-AZYF2E
D/N: L-APIG-AZYF2E
P/N: L-APIG-AZYF2E
==============================================
WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN
Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.
1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung
von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive
Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke
oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der
IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete
(IPLA).
Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-,
Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum
(gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte
Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die
Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die
uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete (IPLA).
Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.
Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer
sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum
zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach
Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine
entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International
Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express-
Vertrag) abschließt.
Die Probelizenz und die IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung;
sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie
sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.
Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist
nachfolgend aufgeführt.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125-
5543-05) zur Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Advanced V9.1 - 09/2018 (Evaluation)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Bewertungszeitraum
Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der
Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet
nach 90 Tagen.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
Gebündelte Programme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert, das aus
den nachfolgend aufgeführten gebündelten Programmen (sog.
Bundled Programs) besteht. Der Lizenznehmer ist berechtigt, diese
gebündelten Programme im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of
Entitlement = PoEs) für das Programm und gemäß diesem
Lizenzinformationsdokument zu installieren und zu verwenden. Der Lizenznehmer ist
nicht berechtigt, die gebündelten Programme getrennt vom
Multiproduktpaket zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem gebündelten
Programm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung
des betreffenden Programms durch den Lizenznehmer unterliegt.
Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses
Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des gebündelten Programms. Wenn
das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft
oder erlischt, muss er die Nutzung einstellen und alle Kopien
der gebündelten Programme löschen oder unverzüglich bei der
Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der
Lizenznehmer die gebündelten Programme heruntergeladen, sollte er sich
an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um
die gebündelten Programme für eine Nutzung ohne die obigen
Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an einen
IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er
das Programmpaket bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu
erwerben.
Dies sind die gebündelten Programme, die mit dem Programm
lizenziert werden:
IBM MQ
Unterstützungsprogramme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und
enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der
Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung
und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement
= PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des
Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser
Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck
"nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderliche Nutzung
oder diejenige Nutzung, die im direkten Zusammenhang mit der
lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen
Unterstützungsprogramms oder gebündelten Programms steht. Die
Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der
Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme ohne das
Hauptprogramm zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem
Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung
des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer
unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses
Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms.
Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms
abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung der
Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien der Unterstützungsprogramme
vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er
das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die
Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von
der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme
für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren,
sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM
Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen
hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.
Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit
dem Programm lizenziert werden:
IBM Cloud Private Foundation
Zugelassene Komponenten
Ungeachtet der Bestimmungen in der Vereinbarung ist der
Lizenznehmer nur zur Nutzung der folgenden Komponenten oder Funktionen
des angegebenen gebündelten Programms oder
Unterstützungsprogramms berechtigt:
IBM Cloud Private Metering (of IBM Cloud Private Foundation)
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf
Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der
Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem
Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der
Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer
und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat
lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes
angegeben ist.
Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren
separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der
Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer
die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller
nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht
nutzen.
Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung
(ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der
ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen
der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in
Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in
den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter
Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder
stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die
Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf
Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und
übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu
entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich
des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich
angegeben sind.
Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes
unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn
Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende
Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.
Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
cluster-glue
crmsh
drbd
drbd-utils
heartbeat
libqb
pacemaker
resource-agents
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur
Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Advanced V9.1 - 09/2018 (5724-H72)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Eingeschränktes Nutzungsrecht
Gemäß der Beschreibung in den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation
gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des
Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z.
B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU")
oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene
Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut
Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des
Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein,
ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm
verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen.
Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen
Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne
Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der
Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung
kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller
Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing
einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder
Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den
maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die
Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich
vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung
zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden
Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht
vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte
gewährt werden.
Spezifikationen
Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten
"Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des
Programms zu finden.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
Gebündelte Programme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert, das aus
den nachfolgend aufgeführten gebündelten Programmen (sog.
Bundled Programs) besteht. Der Lizenznehmer ist berechtigt, diese
gebündelten Programme im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of
Entitlement = PoEs) für das Programm und gemäß diesem
Lizenzinformationsdokument zu installieren und zu verwenden. Der Lizenznehmer ist
nicht berechtigt, die gebündelten Programme getrennt vom
Multiproduktpaket zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem gebündelten
Programm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung
des betreffenden Programms durch den Lizenznehmer unterliegt.
Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses
Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des gebündelten Programms. Wenn
das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft
oder erlischt, muss er die Nutzung einstellen und alle Kopien
der gebündelten Programme löschen oder unverzüglich bei der
Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der
Lizenznehmer die gebündelten Programme heruntergeladen, sollte er sich
an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um
die gebündelten Programme für eine Nutzung ohne die obigen
Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an einen
IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er
das Programmpaket bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu
erwerben.
Dies sind die gebündelten Programme, die mit dem Programm
lizenziert werden:
IBM MQ
Unterstützungsprogramme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und
enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der
Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung
und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement
= PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des
Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser
Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck
"nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderliche Nutzung
oder diejenige Nutzung, die im direkten Zusammenhang mit der
lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen
Unterstützungsprogramms oder gebündelten Programms steht. Die
Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der
Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme ohne das
Hauptprogramm zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem
Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung
des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer
unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses
Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms.
Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms
abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung der
Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien der Unterstützungsprogramme
vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er
das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die
Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von
der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme
für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren,
sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM
Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen
hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.
Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit
dem Programm lizenziert werden:
IBM Cloud Private Foundation
Zugelassene Komponenten
Ungeachtet der Bestimmungen in der Vereinbarung ist der
Lizenznehmer nur zur Nutzung der folgenden Komponenten oder Funktionen
des angegebenen gebündelten Programms oder
Unterstützungsprogramms berechtigt:
IBM Cloud Private Metering (of IBM Cloud Private Foundation)
Komponenten, die bei der Ermittlung der erforderlichen
Berechtigungen nicht berücksichtigt werden
Bei der Bestimmung der Anzahl der Berechtigungen, die für
die Installation oder Nutzung des Programms durch den
Lizenznehmer erforderlich sind, wird die Installation oder Nutzung der
folgenden Programmkomponenten nicht berücksichtigt. Mit anderen
Worten: Der Lizenznehmer darf die folgenden Programmkomponenten
unter den Lizenzbedingungen installieren und nutzen, diese
Komponenten werden bei der Bestimmung der erforderlichen Anzahl an
Berechtigungen für das Programm aber nicht berücksichtigt.
IBM Cloud Private Foundation
IBM MQ Managed File Transfer Agent V9.1
IBM MQ Telemetry V9.1
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf
Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der
Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem
Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der
Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer
und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat
lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes
angegeben ist.
Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren
separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der
Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer
die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller
nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht
nutzen.
Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung
(ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der
ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen
der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in
Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in
den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter
Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder
stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die
Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf
Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und
übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu
entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich
des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich
angegeben sind.
Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes
unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn
Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende
Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.
Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
cluster-glue
crmsh
drbd
drbd-utils
heartbeat
libqb
pacemaker
resource-agents
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu
Redistributables
Wenn das Programm weiterverteilbare Komponenten (sog.
Redistributables) enthält, sind diese in der REDIST-Datei aufgeführt, die zum
Lieferumfang des Programms gehört. Zusätzlich zu den in der Vereinbarung
gewährten Lizenzrechten darf der Lizenznehmer die Redistributables
unter Einhaltung der folgenden Bedingungen weitergeben:
1) Die Weitergabe muss ausschließlich in Form von
Objektcode erfolgen und bei der Weitergabe müssen sämtliche
Anweisungen, Instruktionen und Spezifikationen eingehalten werden, die
in der REDIST-Datei oder der Begleitdokumentation des
Programms aufgeführt sind.
2) Wenn Bearbeitungen der Redistributables durch den
Lizenznehmer gemäß der Begleitdokumentation des Programms ausdrücklich
gestattet sind, müssen diese in Übereinstimmung mit sämtlichen dort
aufgeführten Anweisungen, Instruktionen und Spezifikationen durchgeführt
werden. Die Bearbeitungen müssen als Redistributables behandelt
werden.
3) Die Redistributables dürfen nur als Teil der Anwendung
des Lizenznehmers, die mithilfe des Programms entwickelt wurde
("Anwendung des Lizenznehmers"), und nur zur Unterstützung seiner
Kunden bei der Nutzung seiner Anwendung weitergegeben werden. Die
Anwendung des Lizenznehmers muss einen erheblichen Mehrwert
darstellen, sodass die Redistributables nicht die Hauptmotivation für
die Endbenutzer zum Erwerb des Softwareprodukts des
Lizenznehmers sind.
4) Wenn die Redistributables eine Java Runtime Environment
enthalten, muss der Lizenznehmer zusätzlich nicht auf Java basierende
Redistributables in seine Anwendung aufnehmen, es sei denn, die Anwendung
soll ausschließlich auf allgemeinen Computereinheiten (zum
Beispiel Laptops, Desktops und Servern) ausgeführt werden und nicht
auf mobilen Endgeräten oder sonstigen Einheiten für Pervasive
Computing (zum Beispiel Einheiten, die einen Mikroprozessor
enthalten, deren primärer Verwendungszweck aber nicht die
Datenverarbeitung ist).
5) Der Lizenznehmer darf keine Copyright- oder Notice-
Dateien entfernen, die in den Redistributables enthalten sind.
6) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, IBM und die
Lieferanten oder Distributoren von IBM in Bezug auf alle Ansprüche von
Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe
seiner Anwendung geltend gemacht werden, schadlos zu halten.
7) Der Lizenznehmer darf nicht denselben Pfadnamen wie für
die Original-Redistributables (Dateien und Module) verwenden.
8) Der Lizenznehmer darf die Namen oder Marken von IBM oder
der Lieferanten und Distributoren von IBM nur mit ihrer
vorherigen schriftlichen Genehmigung in Verbindung mit der Vermarktung
seiner Anwendung verwenden.
9) IBM sowie die Lieferanten und Distributoren von IBM
stellen die Redistributables einschließlich der zugehörigen
Dokumentation ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung
(auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung
(ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne
Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für
das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit
und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
10) Für die technische Unterstützung seiner Anwendung und
der Bearbeitungen der Redistributables ist der Lizenznehmer
selbst verantwortlich.
11) In der Lizenzvereinbarung des Lizenznehmers mit dem
Endbenutzer seiner Anwendung muss ein Hinweis enthalten sein, dass die
Redistributables oder die davon erstellten Bearbeitungen i) nur zur
Aktivierung seiner Anwendung verwendet werden dürfen, ii) nicht kopiert
werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), iii) nicht ohne seine
Anwendung weitergegeben oder übertragen werden dürfen und iv) nicht
rückumgewandelt (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise
übersetzt werden dürfen, soweit nicht durch gesetzliche Regelung
etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. Darüber hinaus sollte
die Lizenzvereinbarung des Lizenznehmers die Rechte von IBM in
mindestens demselben Maße schützen, wie sie durch die Bedingungen
dieser Vereinbarung geschützt werden.
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Der Lizenznehmer darf bearbeitete Versionen der
Quellenkomponenten und Mustermaterialien, die in der REDIST-Datei eines
Programms aufgeführt sind, weitergeben, sofern die Weitergabe in
Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Lizenz und den Anweisungen in
der REDIST-Datei erfolgt.
Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung
durch den Lizenznehmer gelten.
Prozessor-Value-Unit (PVU)
"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die
Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU-
Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle
mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des
Prozessors unter http://www.ibm.
com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur
Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist
für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder
Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip
hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.
Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit
Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder
mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub-
Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen
(siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity-
Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU-
Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen
Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von
dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf
denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei
Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der
Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity
License Counting Rules" unter http://www.ibm.
com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle
aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung
stehen oder von dem Programm verwaltet werden.
* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern,
der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt
werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns
über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS-
Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder
eingeschränkt ist.
Virtueller Prozessorkern
"Virtueller Prozessorkern" ist eine Maßeinheit für die
Lizenzierung des Programms. Ein physischer Server ist ein physischer
Computer, der aus Verarbeitungseinheiten sowie Speicher und Ein-
/Ausgabefunktionalität besteht und angeforderte Prozeduren, Befehle oder
Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder Clienteinheiten
ausführt. Werden Racks, Bladegehäuse oder ähnliche Bauteile
verwendet, wird jede individuelle physische Einheit (z. B. ein Blade
oder eine in einem Rack installierte Einheit), die aus den
erforderlichen Komponenten besteht, als separater physischer Server
betrachtet. Ein virtueller Server ist entweder ein virtueller Computer,
der durch Partitionierung der in einem physischen Server
vorhandenen Ressourcen erstellt wird, oder ein nicht partitionierter
physischer Server. Ein Prozessorkern (der häufig als Prozessor oder
CPU bezeichnet wird) ist eine Funktionseinheit innerhalb einer
Datenverarbeitungseinheit, die Instruktionen interpretiert und ausführt. Ein
Prozessorkern besteht aus mindestens einem Steuerwerk und einem oder
mehreren Rechenwerken für arithmetische und logische Operationen.
Ein virtueller Prozessorkern ist ein Prozessorkern in einem
nicht partitionierten physischen Server oder ein virtueller Kern,
der einem virtuellen Server zugeordnet ist. Der Lizenznehmer
muss für jeden virtuellen Prozessorkern, der dem Programm zur
Verfügung steht, eine Berechtigung erwerben.
Der Lizenznehmer muss für jeden physischen Server
ausreichende Berechtigungen für 1) die Summe aller verfügbaren
virtuellen Prozessorkerne auf allen virtuellen Servern, die dem
Programm zur Verfügung stehen, oder 2) alle verfügbaren
Prozessorkerne auf dem physischen Server erwerben, wobei der niedrigere
Wert zur Anwendung kommt.
Virtueller Prozessorkern-Instanzstunden
"Virtueller Prozessorkern-Instanzstunden" ist eine
Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Eine Stunde entspricht
sechzig (60) Minuten. Die Programmnutzung wird in Inkrementen von
einer Minute erfasst. Ein physischer Server ist ein physischer
Computer, der aus Verarbeitungseinheiten sowie Speicher und Ein-
/Ausgabefunktionalität besteht und angeforderte Prozeduren, Befehle oder
Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder Clienteinheiten
ausführt. Werden Racks, Bladegehäuse oder ähnliche Bauteile
verwendet, wird jede individuelle physische Einheit (z. B. ein Blade
oder eine in einem Rack installierte Einheit), die aus den
erforderlichen Komponenten besteht, als separater physischer Server
betrachtet. Ein virtueller Server ist entweder ein virtueller Computer,
der durch Partitionierung der in einem physischen Server
vorhandenen Ressourcen erstellt wird, oder ein nicht partitionierter
physischer Server. Ein Prozessorkern ist eine Funktionseinheit in
einer Computereinheit, die Befehle interpretiert und ausführt.
Ein Prozessorkern besteht aus mindestens einem Steuerwerk und
einem oder mehreren Rechenwerken für arithmetische oder logische
Operationen. Ein virtueller Prozessorkern (VPC, Virtual Processor Core)
ist ein Prozessorkern in einem nicht partitionierten physischen
Server oder ein virtueller Kern, der einem virtuellen Server
zugeordnet ist. Eine Instanz ist eine aktive Programmkopie, wobei die
Programmkopien, die für Sicherungszwecke verwendet werden, insbesondere
diejenigen, die gemäß der Definition im Dokument "IBM Software Licensed
under the IPLA - Backup Use Defined" unter http://www.ibm.
com/softwarepolicie als "cold" oder "warm" gekennzeichnet sind, nicht
eingeschlossen sind.
Es müssen ausreichende Berechtigungen für die Gesamtzahl an
Stunden erworben werden, die jeder VPC während der festen Laufzeit
von zwölf (12) Monaten für jede Instanz des Programms
bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das mit dem
Programm gelieferte Messtool zu verwenden, um seine Nutzung des
Programms zu überwachen. Wenn das Messtool nicht verwendet wird,
müssen Berechtigungen für 720 Stunden pro Kalendermonat für jeden
VPC in der Umgebung des Lizenznehmers erworben werden, der
einer Instanz des Programms bereitgestellt werden kann,
unabhängig davon, ob der VPC einer Instanz des Programms tatsächlich
bereitgestellt wird oder wurde.
Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden
Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Für die Zwecke dieses Programms und solange das
erforderliche Messtool verwendet wird, müssen für jeden VPC, der jeder
Instanz des Programms bereitgestellt wird, lediglich Berechtigungen
für maximal 160 Stunden pro Kalendermonat erworben werden.
Die Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer, die auf
der Metrik Virtueller Prozessorkern-Instanzstunden basiert, ist
auf die Verwendung in Docker- und Cloud Foundry-
Containerbereitstellungen begrenzt.
Dieses Programm enthält die folgende Software, die nicht
für unlautere Zwecke eingesetzt werden darf.
- json.jar
L/N: L-APIG-AZYF4X
D/N: L-APIG-AZYF4X
P/N: L-APIG-AZYF4X
==============================================
WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN
Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.
1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung
von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive
Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke
oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der
IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete
(IPLA).
Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-,
Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum
(gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte
Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die
Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die
uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete (IPLA).
Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.
Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer
sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum
zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach
Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine
entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International
Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express-
Vertrag) abschließt.
Die Probelizenz und die IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung;
sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie
sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.
Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist
nachfolgend aufgeführt.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125-
5543-05) zur Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Advanced High Availability Replica V9.1 (Evaluation)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Bewertungszeitraum
Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der
Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet
nach 90 Tagen.
Gebündelte Programme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert, das aus
den nachfolgend aufgeführten gebündelten Programmen (sog.
Bundled Programs) besteht. Der Lizenznehmer ist berechtigt, diese
gebündelten Programme im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of
Entitlement = PoEs) für das Programm und gemäß diesem
Lizenzinformationsdokument zu installieren und zu verwenden. Der Lizenznehmer ist
nicht berechtigt, die gebündelten Programme getrennt vom
Multiproduktpaket zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem gebündelten
Programm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung
des betreffenden Programms durch den Lizenznehmer unterliegt.
Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses
Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des gebündelten Programms. Wenn
das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft
oder erlischt, muss er die Nutzung einstellen und alle Kopien
der gebündelten Programme löschen oder unverzüglich bei der
Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der
Lizenznehmer die gebündelten Programme heruntergeladen, sollte er sich
an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um
die gebündelten Programme für eine Nutzung ohne die obigen
Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an einen
IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er
das Programmpaket bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu
erwerben.
Dies sind die gebündelten Programme, die mit dem Programm
lizenziert werden:
IBM MQ High Availability Replica
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf
Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der
Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem
Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der
Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer
und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat
lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes
angegeben ist.
Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren
separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der
Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer
die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller
nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht
nutzen.
Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung
(ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der
ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen
der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in
Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in
den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter
Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder
stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die
Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf
Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und
übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu
entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich
des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich
angegeben sind.
Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes
unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn
Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende
Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.
Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
cluster-glue
crmsh
drbd
drbd-utils
heartbeat
libqb
pacemaker
resource-agents
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur
Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Advanced High Availability Replica V9.1 (5724-H72)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Eingeschränktes Nutzungsrecht
Gemäß der Beschreibung in den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation
gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des
Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z.
B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU")
oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene
Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut
Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des
Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein,
ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm
verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen.
Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen
Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne
Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der
Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung
kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller
Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing
einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder
Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den
maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die
Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich
vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung
zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden
Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht
vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte
gewährt werden.
Spezifikationen
Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten
"Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des
Programms zu finden.
Gebündelte Programme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert, das aus
den nachfolgend aufgeführten gebündelten Programmen (sog.
Bundled Programs) besteht. Der Lizenznehmer ist berechtigt, diese
gebündelten Programme im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of
Entitlement = PoEs) für das Programm und gemäß diesem
Lizenzinformationsdokument zu installieren und zu verwenden. Der Lizenznehmer ist
nicht berechtigt, die gebündelten Programme getrennt vom
Multiproduktpaket zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem gebündelten
Programm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung
des betreffenden Programms durch den Lizenznehmer unterliegt.
Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses
Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des gebündelten Programms. Wenn
das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft
oder erlischt, muss er die Nutzung einstellen und alle Kopien
der gebündelten Programme löschen oder unverzüglich bei der
Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der
Lizenznehmer die gebündelten Programme heruntergeladen, sollte er sich
an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um
die gebündelten Programme für eine Nutzung ohne die obigen
Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an einen
IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er
das Programmpaket bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu
erwerben.
Dies sind die gebündelten Programme, die mit dem Programm
lizenziert werden:
IBM MQ High Availability Replica
Komponenten, die bei der Ermittlung der erforderlichen
Berechtigungen nicht berücksichtigt werden
Bei der Bestimmung der Anzahl der Berechtigungen, die für
die Installation oder Nutzung des Programms durch den
Lizenznehmer erforderlich sind, wird die Installation oder Nutzung der
folgenden Programmkomponenten nicht berücksichtigt. Mit anderen
Worten: Der Lizenznehmer darf die folgenden Programmkomponenten
unter den Lizenzbedingungen installieren und nutzen, diese
Komponenten werden bei der Bestimmung der erforderlichen Anzahl an
Berechtigungen für das Programm aber nicht berücksichtigt.
IBM MQ Managed File Transfer Agent V9.1
IBM MQ Telemetry V9.1
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf
Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der
Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem
Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der
Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer
und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat
lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes
angegeben ist.
Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren
separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der
Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer
die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller
nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht
nutzen.
Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung
(ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der
ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen
der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in
Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in
den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter
Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder
stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die
Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf
Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und
übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu
entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich
des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich
angegeben sind.
Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes
unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn
Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende
Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.
Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
cluster-glue
crmsh
drbd
drbd-utils
heartbeat
libqb
pacemaker
resource-agents
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung
durch den Lizenznehmer gelten.
Prozessor-Value-Unit (PVU)
"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die
Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU-
Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle
mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des
Prozessors unter http://www.ibm.
com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur
Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist
für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder
Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip
hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.
Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit
Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder
mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub-
Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen
(siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity-
Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU-
Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen
Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von
dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf
denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei
Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der
Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity
License Counting Rules" unter http://www.ibm.
com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle
aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung
stehen oder von dem Programm verwaltet werden.
* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern,
der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt
werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns
über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS-
Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder
eingeschränkt ist.
Virtueller Prozessorkern
"Virtueller Prozessorkern" ist eine Maßeinheit für die
Lizenzierung des Programms. Ein physischer Server ist ein physischer
Computer, der aus Verarbeitungseinheiten sowie Speicher und Ein-
/Ausgabefunktionalität besteht und angeforderte Prozeduren, Befehle oder
Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder Clienteinheiten
ausführt. Werden Racks, Bladegehäuse oder ähnliche Bauteile
verwendet, wird jede individuelle physische Einheit (z. B. ein Blade
oder eine in einem Rack installierte Einheit), die aus den
erforderlichen Komponenten besteht, als separater physischer Server
betrachtet. Ein virtueller Server ist entweder ein virtueller Computer,
der durch Partitionierung der in einem physischen Server
vorhandenen Ressourcen erstellt wird, oder ein nicht partitionierter
physischer Server. Ein Prozessorkern (der häufig als Prozessor oder
CPU bezeichnet wird) ist eine Funktionseinheit innerhalb einer
Datenverarbeitungseinheit, die Instruktionen interpretiert und ausführt. Ein
Prozessorkern besteht aus mindestens einem Steuerwerk und einem oder
mehreren Rechenwerken für arithmetische und logische Operationen.
Ein virtueller Prozessorkern ist ein Prozessorkern in einem
nicht partitionierten physischen Server oder ein virtueller Kern,
der einem virtuellen Server zugeordnet ist. Der Lizenznehmer
muss für jeden virtuellen Prozessorkern, der dem Programm zur
Verfügung steht, eine Berechtigung erwerben.
Der Lizenznehmer muss für jeden physischen Server
ausreichende Berechtigungen für 1) die Summe aller verfügbaren
virtuellen Prozessorkerne auf allen virtuellen Servern, die dem
Programm zur Verfügung stehen, oder 2) alle verfügbaren
Prozessorkerne auf dem physischen Server erwerben, wobei der niedrigere
Wert zur Anwendung kommt.
Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden
Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
A. Die Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer ist auf
die beiden folgenden Features beschränkt, wie nachfolgend oder
wie im Abschnitt "Andere Hochverfügbarkeitslösungen" angegeben.
1. Multi-Instance Queue Manager Feature
Der Lizenznehmer darf das Multi-Instance Queue Manager
Feature des Programms nur für Standby-Zwecke verwenden. Im Standby-
Modus ist das Programm gestartet, aber es muss sichergestellt
werden, dass das Programm inaktiv bleibt, außer wenn die aktive und
separat berechtigte IBM MQ-Kopie des Programms einen Failover auf
das Hochverfügbarkeitsreplikat des Programms durchführt. Wenn
dieser Fall eintritt, kann das Hochverfügbarkeitsreplikat des
Programms während der Dauer des Failover für die Ausführung
produktiver Arbeiten eingesetzt werden. Das Programm wird als inaktiv
(idle) angesehen, solange kein Failover stattfindet und es
ausschließlich für Verwaltungsaktionen und nicht für die Ausführung
produktiver Arbeiten genutzt wird.
2. Replicated Data Queue Manager Feature
Damit der Lizenznehmer das Replicated Data Queue Manager
Feature des Programms einsetzen kann, ist eine Konfiguration auf
drei Servern erforderlich, und alle Warteschlangenmanager auf
den drei Servern müssen Replicated Data Queue Manager sein.
Zwei der Server können als Hochverfügbarkeitsreplikate des
Programms konfiguriert und berechtigt sein, die Kopie von IBM MQ auf
dem dritten konfigurierten Server muss allerdings separat mit
Berechtigungen für IBM MQ Advanced lizenziert sein.
B. Andere Hochverfügbarkeitslösungen
Soll das Programm mit anderen Hochverfügbarkeitslösungen
eingesetzt werden, ist der Lizenznehmer berechtigt, das Programm als
Hochverfügbarkeitsreplikat zu verwenden, solange sich dieses zu Backup-Zwecken auf
einem Standby-Server befindet und das Programm nicht gestartet
wird. Das Programm kann bei einem Ausfall des aktiven Servers
automatisch von den Hochverfügbarkeitskomponenten gestartet werden und
in diesem Fall während der Dauer des Failover für die
Ausführung produktiver Arbeiten eingesetzt werden.
Dieses Programm enthält die folgende Software, die nicht
für unlautere Zwecke eingesetzt werden darf.
json.jar
L/N: L-APIG-AV6HMB
D/N: L-APIG-AV6HMB
P/N: MQ91LIC
==============================================
WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN
Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.
1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung
von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive
Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke
oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der
IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete
(IPLA).
Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-,
Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum
(gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte
Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die
Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die
uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete (IPLA).
Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.
Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer
sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum
zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach
Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine
entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International
Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express-
Vertrag) abschließt.
Die Probelizenz und die IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung;
sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie
sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.
Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist
nachfolgend aufgeführt.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125-
5543-05) zur Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Advanced for Developers V9.1 (Evaluation)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Bewertungszeitraum
Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der
Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet
nach 90 Tagen.
Gebündelte Programme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert, das aus
den nachfolgend aufgeführten gebündelten Programmen (sog.
Bundled Programs) besteht. Der Lizenznehmer ist berechtigt, diese
gebündelten Programme im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of
Entitlement = PoEs) für das Programm und gemäß diesem
Lizenzinformationsdokument zu installieren und zu verwenden. Der Lizenznehmer ist
nicht berechtigt, die gebündelten Programme getrennt vom
Multiproduktpaket zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem gebündelten
Programm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung
des betreffenden Programms durch den Lizenznehmer unterliegt.
Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses
Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des gebündelten Programms. Wenn
das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft
oder erlischt, muss er die Nutzung einstellen und alle Kopien
der gebündelten Programme löschen oder unverzüglich bei der
Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der
Lizenznehmer die gebündelten Programme heruntergeladen, sollte er sich
an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um
die gebündelten Programme für eine Nutzung ohne die obigen
Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an einen
IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er
das Programmpaket bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu
erwerben.
Dies sind die gebündelten Programme, die mit dem Programm
lizenziert werden:
IBM MQ
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf
Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der
Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem
Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der
Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer
und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat
lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes
angegeben ist.
Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren
separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der
Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer
die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller
nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht
nutzen.
Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung
(ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der
ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen
der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in
Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in
den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter
Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder
stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die
Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf
Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und
übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu
entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich
des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich
angegeben sind.
Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes
unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn
Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende
Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.
Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
cluster-glue
crmsh
drbd
drbd-utils
heartbeat
libqb
pacemaker
resource-agents
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur
Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Advanced for Developers V9.1 (5724-H72)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Eingeschränktes Nutzungsrecht
Gemäß der Beschreibung in den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation
gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des
Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z.
B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU")
oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene
Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut
Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des
Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein,
ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm
verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen.
Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen
Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne
Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der
Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung
kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller
Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing
einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder
Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den
maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die
Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich
vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung
zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden
Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht
vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte
gewährt werden.
Spezifikationen
Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten
"Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des
Programms zu finden.
Gebündelte Programme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert, das aus
den nachfolgend aufgeführten gebündelten Programmen (sog.
Bundled Programs) besteht. Der Lizenznehmer ist berechtigt, diese
gebündelten Programme im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of
Entitlement = PoEs) für das Programm und gemäß diesem
Lizenzinformationsdokument zu installieren und zu verwenden. Der Lizenznehmer ist
nicht berechtigt, die gebündelten Programme getrennt vom
Multiproduktpaket zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem gebündelten
Programm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung
des betreffenden Programms durch den Lizenznehmer unterliegt.
Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses
Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des gebündelten Programms. Wenn
das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft
oder erlischt, muss er die Nutzung einstellen und alle Kopien
der gebündelten Programme löschen oder unverzüglich bei der
Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der
Lizenznehmer die gebündelten Programme heruntergeladen, sollte er sich
an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um
die gebündelten Programme für eine Nutzung ohne die obigen
Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an einen
IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er
das Programmpaket bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu
erwerben.
Dies sind die gebündelten Programme, die mit dem Programm
lizenziert werden:
IBM MQ
Beschränkung auf Entwickler
Wenn das Programm als "Developer"-Version ausgewiesen ist,
darf es nur für interne Entwicklungszwecke und Komponententests
auf einer Entwicklermaschine eingesetzt werden. Eine
Entwicklermaschine ist eine physische oder virtuelle Desktopumgebung, in der
ein primäres Betriebssystem und das Programm ausgeführt werden,
die beide für maximal einen angegebenen Entwickler zugänglich
und nutzbar sind. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das
Programm zur Verarbeitung oder Simulation von Produktionsworkloads
oder zum Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendungen oder
Systemen zu nutzen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt,
irgendwelche Bestandteile des Programms für andere Zwecke zu nutzen,
ohne die entsprechenden Produktionsberechtigungen zu erwerben.
Komponenten, die bei der Ermittlung der erforderlichen
Berechtigungen nicht berücksichtigt werden
Bei der Bestimmung der Anzahl der Berechtigungen, die für
die Installation oder Nutzung des Programms durch den
Lizenznehmer erforderlich sind, wird die Installation oder Nutzung der
folgenden Programmkomponenten nicht berücksichtigt. Mit anderen
Worten: Der Lizenznehmer darf die folgenden Programmkomponenten
unter den Lizenzbedingungen installieren und nutzen, diese
Komponenten werden bei der Bestimmung der erforderlichen Anzahl an
Berechtigungen für das Programm aber nicht berücksichtigt.
IBM MQ Managed File Transfer Agent V9.1
IBM MQ Telemetry V9.1
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf
Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der
Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem
Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der
Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer
und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat
lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes
angegeben ist.
Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren
separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der
Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer
die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller
nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht
nutzen.
Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung
(ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der
ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen
der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in
Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in
den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter
Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder
stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die
Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf
Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und
übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu
entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich
des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich
angegeben sind.
Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes
unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn
Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende
Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.
Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
cluster-glue
crmsh
drbd
drbd-utils
heartbeat
libqb
pacemaker
resource-agents
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung
durch den Lizenznehmer gelten.
Installation
"Installation" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des
Programms. Eine Installation ist eine installierte Kopie des Programms
auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung
auf einem Computer bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer muss
für jede Programminstallation eine Berechtigung erwerben.
Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden
Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Dieses Programm enthält die folgende Software, die nicht
für unlautere Zwecke eingesetzt werden darf.
json.jar
L/N: L-APIG-AV6HPW
D/N: L-APIG-AV6HPW
P/N: MQ91LID
==============================================
WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN
Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.
1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung
von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive
Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke
oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der
IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete
(IPLA).
Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-,
Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum
(gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte
Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die
Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die
uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete (IPLA).
Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.
Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer
sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum
zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach
Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine
entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International
Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express-
Vertrag) abschließt.
Die Probelizenz und die IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung;
sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie
sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.
Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist
nachfolgend aufgeführt.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125-
5543-05) zur Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Managed File Transfer Service V9.1 (Evaluation)
IBM MQ Managed File Transfer Agent V9.1 (Evaluation)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Bewertungszeitraum
Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der
Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet
nach 90 Tagen.
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur
Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Managed File Transfer Service V9.1 (5724-H72)
IBM MQ Managed File Transfer Agent V9.1 (5724-H72)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Eingeschränktes Nutzungsrecht
Gemäß der Beschreibung in den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation
gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des
Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z.
B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU")
oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene
Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut
Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des
Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein,
ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm
verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen.
Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen
Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne
Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der
Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung
kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller
Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing
einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder
Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den
maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die
Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich
vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung
zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden
Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht
vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte
gewährt werden.
Spezifikationen
Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten
"Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des
Programms zu finden.
Redistributables
Wenn das Programm weiterverteilbare Komponenten (sog.
Redistributables) enthält, sind diese in der REDIST-Datei aufgeführt, die zum
Lieferumfang des Programms gehört. Zusätzlich zu den in der Vereinbarung
gewährten Lizenzrechten darf der Lizenznehmer die Redistributables
unter Einhaltung der folgenden Bedingungen weitergeben:
1) Die Weitergabe muss ausschließlich in Form von
Objektcode erfolgen und bei der Weitergabe müssen sämtliche
Anweisungen, Instruktionen und Spezifikationen eingehalten werden, die
in der REDIST-Datei oder der Begleitdokumentation des
Programms aufgeführt sind.
2) Wenn Bearbeitungen der Redistributables durch den
Lizenznehmer gemäß der Begleitdokumentation des Programms ausdrücklich
gestattet sind, müssen diese in Übereinstimmung mit sämtlichen dort
aufgeführten Anweisungen, Instruktionen und Spezifikationen durchgeführt
werden. Die Bearbeitungen müssen als Redistributables behandelt
werden.
3) Die Redistributables dürfen nur als Teil der Anwendung
des Lizenznehmers, die mithilfe des Programms entwickelt wurde
("Anwendung des Lizenznehmers"), und nur zur Unterstützung seiner
Kunden bei der Nutzung seiner Anwendung weitergegeben werden. Die
Anwendung des Lizenznehmers muss einen erheblichen Mehrwert
darstellen, sodass die Redistributables nicht die Hauptmotivation für
die Endbenutzer zum Erwerb des Softwareprodukts des
Lizenznehmers sind.
4) Wenn die Redistributables eine Java Runtime Environment
enthalten, muss der Lizenznehmer zusätzlich nicht auf Java basierende
Redistributables in seine Anwendung aufnehmen, es sei denn, die Anwendung
soll ausschließlich auf allgemeinen Computereinheiten (zum
Beispiel Laptops, Desktops und Servern) ausgeführt werden und nicht
auf mobilen Endgeräten oder sonstigen Einheiten für Pervasive
Computing (zum Beispiel Einheiten, die einen Mikroprozessor
enthalten, deren primärer Verwendungszweck aber nicht die
Datenverarbeitung ist).
5) Der Lizenznehmer darf keine Copyright- oder Notice-
Dateien entfernen, die in den Redistributables enthalten sind.
6) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, IBM und die
Lieferanten oder Distributoren von IBM in Bezug auf alle Ansprüche von
Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe
seiner Anwendung geltend gemacht werden, schadlos zu halten.
7) Der Lizenznehmer darf nicht denselben Pfadnamen wie für
die Original-Redistributables (Dateien und Module) verwenden.
8) Der Lizenznehmer darf die Namen oder Marken von IBM oder
der Lieferanten und Distributoren von IBM nur mit ihrer
vorherigen schriftlichen Genehmigung in Verbindung mit der Vermarktung
seiner Anwendung verwenden.
9) IBM sowie die Lieferanten und Distributoren von IBM
stellen die Redistributables einschließlich der zugehörigen
Dokumentation ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung
(auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung
(ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne
Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für
das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit
und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
10) Für die technische Unterstützung seiner Anwendung und
der Bearbeitungen der Redistributables ist der Lizenznehmer
selbst verantwortlich.
11) In der Lizenzvereinbarung des Lizenznehmers mit dem
Endbenutzer seiner Anwendung muss ein Hinweis enthalten sein, dass die
Redistributables oder die davon erstellten Bearbeitungen i) nur zur
Aktivierung seiner Anwendung verwendet werden dürfen, ii) nicht kopiert
werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), iii) nicht ohne seine
Anwendung weitergegeben oder übertragen werden dürfen und iv) nicht
rückumgewandelt (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise
übersetzt werden dürfen, soweit nicht durch gesetzliche Regelung
etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. Darüber hinaus sollte
die Lizenzvereinbarung des Lizenznehmers die Rechte von IBM in
mindestens demselben Maße schützen, wie sie durch die Bedingungen
dieser Vereinbarung geschützt werden.
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Der Lizenznehmer darf bearbeitete Versionen der
Quellenkomponenten und Mustermaterialien, die in der REDIST-Datei eines
Programms aufgeführt sind, weitergeben, sofern die Weitergabe in
Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Lizenz und den Anweisungen in
der REDIST-Datei erfolgt.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung
durch den Lizenznehmer gelten.
Installation
"Installation" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des
Programms. Eine Installation ist eine installierte Kopie des Programms
auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung
auf einem Computer bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer muss
für jede Programminstallation eine Berechtigung erwerben.
Prozessor-Value-Unit (PVU)
"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die
Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU-
Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle
mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des
Prozessors unter http://www.ibm.
com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur
Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist
für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder
Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip
hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.
Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit
Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder
mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub-
Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen
(siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity-
Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU-
Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen
Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von
dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf
denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei
Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der
Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity
License Counting Rules" unter http://www.ibm.
com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle
aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung
stehen oder von dem Programm verwaltet werden.
* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern,
der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt
werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns
über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS-
Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder
eingeschränkt ist.
L/N: L-APIG-AV6HR2
D/N: L-APIG-AV6HR2
P/N: MQ91LIE
==============================================
WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN
Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.
1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung
von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive
Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke
oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der
IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete
(IPLA).
Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-,
Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum
(gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte
Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die
Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die
uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete (IPLA).
Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.
Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer
sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum
zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach
Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine
entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International
Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express-
Vertrag) abschließt.
Die Probelizenz und die IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung;
sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie
sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.
Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist
nachfolgend aufgeführt.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125-
5543-05) zur Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Advanced Message Security V9.1 (Evaluation)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Bewertungszeitraum
Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der
Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet
nach 90 Tagen.
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur
Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Advanced Message Security V9.1 (5724-H72)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Eingeschränktes Nutzungsrecht
Gemäß der Beschreibung in den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation
gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des
Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z.
B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU")
oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene
Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut
Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des
Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein,
ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm
verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen.
Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen
Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne
Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der
Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung
kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller
Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing
einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder
Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den
maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die
Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich
vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung
zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden
Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht
vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte
gewährt werden.
Spezifikationen
Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten
"Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des
Programms zu finden.
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung
durch den Lizenznehmer gelten.
Prozessor-Value-Unit (PVU)
"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die
Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU-
Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle
mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des
Prozessors unter http://www.ibm.
com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur
Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist
für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder
Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip
hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.
Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit
Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder
mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub-
Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen
(siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity-
Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU-
Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen
Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von
dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf
denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei
Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der
Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity
License Counting Rules" unter http://www.ibm.
com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle
aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung
stehen oder von dem Programm verwaltet werden.
* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern,
der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt
werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns
über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS-
Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder
eingeschränkt ist.
L/N: L-APIG-AV6HS6
D/N: L-APIG-AV6HS6
P/N: AV6HS6F
==============================================
WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN
Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.
1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung
von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive
Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke
oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der
IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete
(IPLA).
Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-,
Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum
(gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte
Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die
Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die
uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete (IPLA).
Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.
Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer
sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum
zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach
Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine
entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International
Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express-
Vertrag) abschließt.
Die Probelizenz und die IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung;
sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie
sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.
Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist
nachfolgend aufgeführt.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125-
5543-05) zur Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Telemetry V9.1 (Evaluation)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Bewertungszeitraum
Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der
Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet
nach 90 Tagen.
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur
Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Telemetry V9.1 (5724-H72)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Eingeschränktes Nutzungsrecht
Gemäß der Beschreibung in den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation
gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des
Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z.
B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU")
oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene
Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut
Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des
Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein,
ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm
verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen.
Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen
Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne
Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der
Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung
kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller
Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing
einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder
Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den
maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die
Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich
vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung
zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden
Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht
vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte
gewährt werden.
Spezifikationen
Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten
"Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des
Programms zu finden.
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung
durch den Lizenznehmer gelten.
Installation
"Installation" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des
Programms. Eine Installation ist eine installierte Kopie des Programms
auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung
auf einem Computer bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer muss
für jede Programminstallation eine Berechtigung erwerben.
L/N: L-APIG-AV6HT5
D/N: L-APIG-AV6HT5
P/N: L-APIG-AV6HT5
==============================================
WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN
Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.
1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung
von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive
Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke
oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der
IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete
(IPLA).
Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-,
Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum
(gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte
Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die
Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die
uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete (IPLA).
Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.
Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer
sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum
zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach
Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine
entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International
Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express-
Vertrag) abschließt.
Die Probelizenz und die IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung;
sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie
sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.
Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist
nachfolgend aufgeführt.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125-
5543-05) zur Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Managed File Transfer Service High Availability
Replica V9.1 (Evaluation)
IBM MQ Advanced Message Security High Availability Replica
V9.1 (Evaluation)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Bewertungszeitraum
Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der
Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet
nach 90 Tagen.
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur
Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Managed File Transfer Service High Availability
Replica V9.1 (5724-H72)
IBM MQ Advanced Message Security High Availability Replica
V9.1 (5724-H72)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Eingeschränktes Nutzungsrecht
Gemäß der Beschreibung in den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation
gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des
Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z.
B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU")
oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene
Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut
Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des
Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein,
ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm
verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen.
Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen
Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne
Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der
Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung
kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller
Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing
einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder
Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den
maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die
Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich
vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung
zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden
Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht
vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte
gewährt werden.
Spezifikationen
Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten
"Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des
Programms zu finden.
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung
durch den Lizenznehmer gelten.
Prozessor-Value-Unit (PVU)
"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die
Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU-
Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle
mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des
Prozessors unter http://www.ibm.
com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur
Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist
für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder
Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip
hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.
Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit
Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder
mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub-
Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen
(siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity-
Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU-
Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen
Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von
dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf
denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei
Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der
Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity
License Counting Rules" unter http://www.ibm.
com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle
aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung
stehen oder von dem Programm verwaltet werden.
* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern,
der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt
werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns
über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS-
Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder
eingeschränkt ist.
Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden
Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
A. Die Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer ist auf
die beiden folgenden Features beschränkt, wie nachfolgend oder
wie im Abschnitt "Andere Hochverfügbarkeitslösungen" angegeben.
1. Multi-Instance Queue Manager Feature
Der Lizenznehmer darf das Multi-Instance Queue Manager
Feature des Programms nur für Standby-Zwecke verwenden. Im Standby-
Modus ist das Programm gestartet, aber es muss sichergestellt
werden, dass das Programm inaktiv bleibt, außer wenn die aktive und
separat berechtigte IBM MQ-Kopie des Programms einen Failover auf
das Hochverfügbarkeitsreplikat des Programms durchführt. Wenn
dieser Fall eintritt, kann das Hochverfügbarkeitsreplikat des
Programms während der Dauer des Failover für die Ausführung
produktiver Arbeiten eingesetzt werden. Das Programm wird als inaktiv
(idle) angesehen, solange kein Failover stattfindet und es
ausschließlich für Verwaltungsaktionen und nicht für die Ausführung
produktiver Arbeiten genutzt wird.
2. Replicated Data Queue Manager Feature
Damit der Lizenznehmer das Replicated Data Queue Manager
Feature des Programms einsetzen kann, ist eine Konfiguration auf
drei Servern erforderlich, und alle Warteschlangenmanager auf
den drei Servern müssen Replicated Data Queue Manager sein.
Zwei der Server können als Hochverfügbarkeitsreplikate des
Programms konfiguriert und berechtigt sein, die Kopie von IBM MQ auf
dem dritten konfigurierten Server muss allerdings separat mit
Berechtigungen für IBM MQ Advanced lizenziert sein.
B. Andere Hochverfügbarkeitslösungen
Soll das Programm mit anderen Hochverfügbarkeitslösungen
eingesetzt werden, ist der Lizenznehmer berechtigt, das Programm als
Hochverfügbarkeitsreplikat zu verwenden, solange sich dieses zu Backup-Zwecken auf
einem Standby-Server befindet und das Programm nicht gestartet
wird. Das Programm kann bei einem Ausfall des aktiven Servers
automatisch von den Hochverfügbarkeitskomponenten gestartet werden und
in diesem Fall während der Dauer des Failover für die
Ausführung produktiver Arbeiten eingesetzt werden.
L/N: L-APIG-AV6HU3
D/N: L-APIG-AV6HU3
P/N: MQ91LIG
==============================================
WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN
Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.
1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung
von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive
Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke
oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der
IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete
(IPLA).
Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-,
Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum
(gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte
Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die
Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die
uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete (IPLA).
Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.
Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer
sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum
zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach
Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine
entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International
Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express-
Vertrag) abschließt.
Die Probelizenz und die IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung;
sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie
sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.
Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist
nachfolgend aufgeführt.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125-
5543-05) zur Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ High Availability Replica V9.1 (Evaluation)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Bewertungszeitraum
Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der
Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet
nach 90 Tagen.
Unterstützungsprogramme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und
enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der
Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung
und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement
= PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des
Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser
Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck
"nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderliche Nutzung
oder diejenige Nutzung, die im direkten Zusammenhang mit der
lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen
Unterstützungsprogramms oder gebündelten Programms steht. Die
Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der
Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme ohne das
Hauptprogramm zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem
Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung
des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer
unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses
Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms.
Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms
abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung der
Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien der Unterstützungsprogramme
vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er
das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die
Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von
der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme
für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren,
sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM
Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen
hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.
Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit
dem Programm lizenziert werden:
IBM WebSphere Application Server Liberty
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf
Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der
Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem
Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der
Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer
und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat
lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes
angegeben ist.
Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren
separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der
Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer
die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller
nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht
nutzen.
Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung
(ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der
ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen
der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in
Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in
den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter
Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder
stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die
Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf
Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und
übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu
entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich
des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich
angegeben sind.
Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes
unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn
Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende
Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.
Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur
Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM MQ High Availability Replica V9.1 (5724-H72)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Eingeschränktes Nutzungsrecht
Gemäß der Beschreibung in den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation
gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des
Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z.
B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU")
oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene
Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut
Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des
Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein,
ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm
verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen.
Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen
Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne
Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der
Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung
kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller
Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing
einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder
Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den
maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die
Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich
vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung
zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden
Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht
vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte
gewährt werden.
Spezifikationen
Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten
"Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des
Programms zu finden.
Unterstützungsprogramme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und
enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der
Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung
und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement
= PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des
Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser
Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck
"nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderliche Nutzung
oder diejenige Nutzung, die im direkten Zusammenhang mit der
lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen
Unterstützungsprogramms oder gebündelten Programms steht. Die
Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der
Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme ohne das
Hauptprogramm zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem
Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung
des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer
unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses
Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms.
Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms
abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung der
Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien der Unterstützungsprogramme
vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er
das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die
Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von
der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme
für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren,
sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM
Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen
hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.
Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit
dem Programm lizenziert werden:
IBM WebSphere Application Server Liberty
Komponenten, die bei der Ermittlung der erforderlichen
Berechtigungen nicht berücksichtigt werden
Bei der Bestimmung der Anzahl der Berechtigungen, die für
die Installation oder Nutzung des Programms durch den
Lizenznehmer erforderlich sind, wird die Installation oder Nutzung der
folgenden Programmkomponenten nicht berücksichtigt. Mit anderen
Worten: Der Lizenznehmer darf die folgenden Programmkomponenten
unter den Lizenzbedingungen installieren und nutzen, diese
Komponenten werden bei der Bestimmung der erforderlichen Anzahl an
Berechtigungen für das Programm aber nicht berücksichtigt.
IBM MQ Client 9.1
IBM WebSphere Application Server Liberty
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf
Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der
Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem
Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der
Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer
und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat
lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes
angegeben ist.
Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren
separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der
Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer
die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller
nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht
nutzen.
Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung
(ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der
ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen
der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in
Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in
den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter
Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder
stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die
Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf
Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und
übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu
entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich
des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich
angegeben sind.
Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes
unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn
Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende
Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.
Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung
durch den Lizenznehmer gelten.
Prozessor-Value-Unit (PVU)
"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die
Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU-
Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle
mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des
Prozessors unter http://www.ibm.
com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur
Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist
für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder
Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip
hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.
Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit
Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder
mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub-
Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen
(siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity-
Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU-
Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen
Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von
dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf
denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei
Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der
Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity
License Counting Rules" unter http://www.ibm.
com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle
aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung
stehen oder von dem Programm verwaltet werden.
* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern,
der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt
werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns
über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS-
Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder
eingeschränkt ist.
Virtueller Prozessorkern
"Virtueller Prozessorkern" ist eine Maßeinheit für die
Lizenzierung des Programms. Ein physischer Server ist ein physischer
Computer, der aus Verarbeitungseinheiten sowie Speicher und Ein-
/Ausgabefunktionalität besteht und angeforderte Prozeduren, Befehle oder
Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder Clienteinheiten
ausführt. Werden Racks, Bladegehäuse oder ähnliche Bauteile
verwendet, wird jede individuelle physische Einheit (z. B. ein Blade
oder eine in einem Rack installierte Einheit), die aus den
erforderlichen Komponenten besteht, als separater physischer Server
betrachtet. Ein virtueller Server ist entweder ein virtueller Computer,
der durch Partitionierung der in einem physischen Server
vorhandenen Ressourcen erstellt wird, oder ein nicht partitionierter
physischer Server. Ein Prozessorkern (der häufig als Prozessor oder
CPU bezeichnet wird) ist eine Funktionseinheit innerhalb einer
Datenverarbeitungseinheit, die Instruktionen interpretiert und ausführt. Ein
Prozessorkern besteht aus mindestens einem Steuerwerk und einem oder
mehreren Rechenwerken für arithmetische und logische Operationen.
Ein virtueller Prozessorkern ist ein Prozessorkern in einem
nicht partitionierten physischen Server oder ein virtueller Kern,
der einem virtuellen Server zugeordnet ist. Der Lizenznehmer
muss für jeden virtuellen Prozessorkern, der dem Programm zur
Verfügung steht, eine Berechtigung erwerben.
Der Lizenznehmer muss für jeden physischen Server
ausreichende Berechtigungen für 1) die Summe aller verfügbaren
virtuellen Prozessorkerne auf allen virtuellen Servern, die dem
Programm zur Verfügung stehen, oder 2) alle verfügbaren
Prozessorkerne auf dem physischen Server erwerben, wobei der niedrigere
Wert zur Anwendung kommt.
Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden
Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
A. Die Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer ist auf
die beiden folgenden Features beschränkt, wie nachfolgend oder
wie im Abschnitt "Andere Hochverfügbarkeitslösungen" angegeben.
1. Multi-Instance Queue Manager Feature
Der Lizenznehmer darf das Multi-Instance Queue Manager
Feature des Programms nur für Standby-Zwecke verwenden. Im Standby-
Modus ist das Programm gestartet, aber es muss sichergestellt
werden, dass das Programm inaktiv bleibt, außer wenn die aktive und
separat berechtigte IBM MQ-Kopie des Programms einen Failover auf
das Hochverfügbarkeitsreplikat des Programms durchführt. Wenn
dieser Fall eintritt, kann das Hochverfügbarkeitsreplikat des
Programms während der Dauer des Failover für die Ausführung
produktiver Arbeiten eingesetzt werden. Das Programm wird als inaktiv
(idle) angesehen, solange kein Failover stattfindet und es
ausschließlich für Verwaltungsaktionen und nicht für die Ausführung
produktiver Arbeiten genutzt wird.
2. Replicated Data Queue Manager Feature
Damit der Lizenznehmer das Replicated Data Queue Manager
Feature des Programms einsetzen kann, ist eine Konfiguration auf
drei Servern erforderlich, und alle Warteschlangenmanager auf
den drei Servern müssen Replicated Data Queue Manager sein.
Zwei der Server können als Hochverfügbarkeitsreplikate des
Programms konfiguriert und berechtigt sein, die Kopie von IBM MQ auf
dem dritten konfigurierten Server muss allerdings separat mit
Berechtigungen für IBM MQ Advanced lizenziert sein.
B. Andere Hochverfügbarkeitslösungen
Soll das Programm mit anderen Hochverfügbarkeitslösungen
eingesetzt werden, ist der Lizenznehmer berechtigt, das Programm als
Hochverfügbarkeitsreplikat zu verwenden, solange sich dieses zu Backup-Zwecken auf
einem Standby-Server befindet und das Programm nicht gestartet
wird. Das Programm kann bei einem Ausfall des aktiven Servers
automatisch von den Hochverfügbarkeitskomponenten gestartet werden und
in diesem Fall während der Dauer des Failover für die
Ausführung produktiver Arbeiten eingesetzt werden.
Dieses Programm enthält die folgende Software, die nicht
für unlautere Zwecke eingesetzt werden darf.
json.jar
L/N: L-APIG-AV6HUX
D/N: L-APIG-AV6HUX
P/N: L-APIG-AV6HUX