HINWEIS

Dieses Dokument enthält weiter unten Lizenzinformationsdokumente für mehrere Programme. In jedem Lizenzinformationsdokument ist das Programm angegeben, auf das es sich bezieht, wobei auch mehrere Programme angegeben sein können. Es kommen nur die Lizenzinformationsdokumente für diejenigen Programme zur Anwendung, für die der Lizenznehmer Berechtigungen erworben hat.


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WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN

Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.

1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum (gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.

Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express- Vertrag) abschließt.

Die Probelizenz und die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung; sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.

Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist nachfolgend aufgeführt.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125- 5543-05) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ V9.1 - 09/2018 (Evaluation)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Bewertungszeitraum

Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet nach 90 Tagen.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.

Unterstützungsprogramme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement = PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck "nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderliche Nutzung oder diejenige Nutzung, die im direkten Zusammenhang mit der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen Unterstützungsprogramms oder gebündelten Programms steht. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme ohne das Hauptprogramm zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung der Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien der Unterstützungsprogramme vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.

Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM WebSphere Application Server Liberty
IBM Cloud Private Foundation

Zugelassene Komponenten

Ungeachtet der Bestimmungen in der Vereinbarung ist der Lizenznehmer nur zur Nutzung der folgenden Komponenten oder Funktionen des angegebenen gebündelten Programms oder Unterstützungsprogramms berechtigt:
IBM Cloud Private Metering (of IBM Cloud Private Foundation)

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.

Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ V9.1 - 09/2018 (5724-H72)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Eingeschränktes Nutzungsrecht

Gemäß der Beschreibung in den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z. B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU") oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein, ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen. Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte gewährt werden.

Spezifikationen

Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten "Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des Programms zu finden.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.

Unterstützungsprogramme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement = PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck "nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderliche Nutzung oder diejenige Nutzung, die im direkten Zusammenhang mit der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen Unterstützungsprogramms oder gebündelten Programms steht. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme ohne das Hauptprogramm zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung der Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien der Unterstützungsprogramme vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.

Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM WebSphere Application Server Liberty
IBM Cloud Private Foundation

Zugelassene Komponenten

Ungeachtet der Bestimmungen in der Vereinbarung ist der Lizenznehmer nur zur Nutzung der folgenden Komponenten oder Funktionen des angegebenen gebündelten Programms oder Unterstützungsprogramms berechtigt:
IBM Cloud Private Metering (of IBM Cloud Private Foundation)

Komponenten, die bei der Ermittlung der erforderlichen Berechtigungen nicht berücksichtigt werden

Bei der Bestimmung der Anzahl der Berechtigungen, die für die Installation oder Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer erforderlich sind, wird die Installation oder Nutzung der folgenden Programmkomponenten nicht berücksichtigt. Mit anderen Worten: Der Lizenznehmer darf die folgenden Programmkomponenten unter den Lizenzbedingungen installieren und nutzen, diese Komponenten werden bei der Bestimmung der erforderlichen Anzahl an Berechtigungen für das Programm aber nicht berücksichtigt.
IBM Cloud Private Foundation
IBM MQ Client 9.1
IBM WebSphere Application Server Liberty

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.

Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu

Redistributables

Wenn das Programm weiterverteilbare Komponenten (sog. Redistributables) enthält, sind diese in der REDIST-Datei aufgeführt, die zum Lieferumfang des Programms gehört. Zusätzlich zu den in der Vereinbarung gewährten Lizenzrechten darf der Lizenznehmer die Redistributables unter Einhaltung der folgenden Bedingungen weitergeben:
1) Die Weitergabe muss ausschließlich in Form von Objektcode erfolgen und bei der Weitergabe müssen sämtliche Anweisungen, Instruktionen und Spezifikationen eingehalten werden, die in der REDIST-Datei oder der Begleitdokumentation des Programms aufgeführt sind.
2) Wenn Bearbeitungen der Redistributables durch den Lizenznehmer gemäß der Begleitdokumentation des Programms ausdrücklich gestattet sind, müssen diese in Übereinstimmung mit sämtlichen dort aufgeführten Anweisungen, Instruktionen und Spezifikationen durchgeführt werden. Die Bearbeitungen müssen als Redistributables behandelt werden.
3) Die Redistributables dürfen nur als Teil der Anwendung des Lizenznehmers, die mithilfe des Programms entwickelt wurde ("Anwendung des Lizenznehmers"), und nur zur Unterstützung seiner Kunden bei der Nutzung seiner Anwendung weitergegeben werden. Die Anwendung des Lizenznehmers muss einen erheblichen Mehrwert darstellen, sodass die Redistributables nicht die Hauptmotivation für die Endbenutzer zum Erwerb des Softwareprodukts des Lizenznehmers sind.
4) Wenn die Redistributables eine Java Runtime Environment enthalten, muss der Lizenznehmer zusätzlich nicht auf Java basierende Redistributables in seine Anwendung aufnehmen, es sei denn, die Anwendung soll ausschließlich auf allgemeinen Computereinheiten (zum Beispiel Laptops, Desktops und Servern) ausgeführt werden und nicht auf mobilen Endgeräten oder sonstigen Einheiten für Pervasive Computing (zum Beispiel Einheiten, die einen Mikroprozessor enthalten, deren primärer Verwendungszweck aber nicht die Datenverarbeitung ist).
5) Der Lizenznehmer darf keine Copyright- oder Notice- Dateien entfernen, die in den Redistributables enthalten sind.
6) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, IBM und die Lieferanten oder Distributoren von IBM in Bezug auf alle Ansprüche von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe seiner Anwendung geltend gemacht werden, schadlos zu halten.
7) Der Lizenznehmer darf nicht denselben Pfadnamen wie für die Original-Redistributables (Dateien und Module) verwenden.
8) Der Lizenznehmer darf die Namen oder Marken von IBM oder der Lieferanten und Distributoren von IBM nur mit ihrer vorherigen schriftlichen Genehmigung in Verbindung mit der Vermarktung seiner Anwendung verwenden.
9) IBM sowie die Lieferanten und Distributoren von IBM stellen die Redistributables einschließlich der zugehörigen Dokumentation ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
10) Für die technische Unterstützung seiner Anwendung und der Bearbeitungen der Redistributables ist der Lizenznehmer selbst verantwortlich.
11) In der Lizenzvereinbarung des Lizenznehmers mit dem Endbenutzer seiner Anwendung muss ein Hinweis enthalten sein, dass die Redistributables oder die davon erstellten Bearbeitungen i) nur zur Aktivierung seiner Anwendung verwendet werden dürfen, ii) nicht kopiert werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), iii) nicht ohne seine Anwendung weitergegeben oder übertragen werden dürfen und iv) nicht rückumgewandelt (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise übersetzt werden dürfen, soweit nicht durch gesetzliche Regelung etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. Darüber hinaus sollte die Lizenzvereinbarung des Lizenznehmers die Rechte von IBM in mindestens demselben Maße schützen, wie sie durch die Bedingungen dieser Vereinbarung geschützt werden.

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Der Lizenznehmer darf bearbeitete Versionen der Quellenkomponenten und Mustermaterialien, die in der REDIST-Datei eines Programms aufgeführt sind, weitergeben, sofern die Weitergabe in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Lizenz und den Anweisungen in der REDIST-Datei erfolgt.

Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer gelten.

Prozessor-Value-Unit (PVU)

"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU- Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des Prozessors unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.

Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub- Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen (siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity- Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU- Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity License Counting Rules" unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden.

* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern, der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS- Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder eingeschränkt ist.

Virtueller Prozessorkern

"Virtueller Prozessorkern" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Ein physischer Server ist ein physischer Computer, der aus Verarbeitungseinheiten sowie Speicher und Ein- /Ausgabefunktionalität besteht und angeforderte Prozeduren, Befehle oder Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder Clienteinheiten ausführt. Werden Racks, Bladegehäuse oder ähnliche Bauteile verwendet, wird jede individuelle physische Einheit (z. B. ein Blade oder eine in einem Rack installierte Einheit), die aus den erforderlichen Komponenten besteht, als separater physischer Server betrachtet. Ein virtueller Server ist entweder ein virtueller Computer, der durch Partitionierung der in einem physischen Server vorhandenen Ressourcen erstellt wird, oder ein nicht partitionierter physischer Server. Ein Prozessorkern (der häufig als Prozessor oder CPU bezeichnet wird) ist eine Funktionseinheit innerhalb einer Datenverarbeitungseinheit, die Instruktionen interpretiert und ausführt. Ein Prozessorkern besteht aus mindestens einem Steuerwerk und einem oder mehreren Rechenwerken für arithmetische und logische Operationen. Ein virtueller Prozessorkern ist ein Prozessorkern in einem nicht partitionierten physischen Server oder ein virtueller Kern, der einem virtuellen Server zugeordnet ist. Der Lizenznehmer muss für jeden virtuellen Prozessorkern, der dem Programm zur Verfügung steht, eine Berechtigung erwerben.

Der Lizenznehmer muss für jeden physischen Server ausreichende Berechtigungen für 1) die Summe aller verfügbaren virtuellen Prozessorkerne auf allen virtuellen Servern, die dem Programm zur Verfügung stehen, oder 2) alle verfügbaren Prozessorkerne auf dem physischen Server erwerben, wobei der niedrigere Wert zur Anwendung kommt.

Virtueller Prozessorkern-Instanzstunden

"Virtueller Prozessorkern-Instanzstunden" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Eine Stunde entspricht sechzig (60) Minuten. Die Programmnutzung wird in Inkrementen von einer Minute erfasst. Ein physischer Server ist ein physischer Computer, der aus Verarbeitungseinheiten sowie Speicher und Ein- /Ausgabefunktionalität besteht und angeforderte Prozeduren, Befehle oder Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder Clienteinheiten ausführt. Werden Racks, Bladegehäuse oder ähnliche Bauteile verwendet, wird jede individuelle physische Einheit (z. B. ein Blade oder eine in einem Rack installierte Einheit), die aus den erforderlichen Komponenten besteht, als separater physischer Server betrachtet. Ein virtueller Server ist entweder ein virtueller Computer, der durch Partitionierung der in einem physischen Server vorhandenen Ressourcen erstellt wird, oder ein nicht partitionierter physischer Server. Ein Prozessorkern ist eine Funktionseinheit in einer Computereinheit, die Befehle interpretiert und ausführt. Ein Prozessorkern besteht aus mindestens einem Steuerwerk und einem oder mehreren Rechenwerken für arithmetische oder logische Operationen. Ein virtueller Prozessorkern (VPC, Virtual Processor Core) ist ein Prozessorkern in einem nicht partitionierten physischen Server oder ein virtueller Kern, der einem virtuellen Server zugeordnet ist. Eine Instanz ist eine aktive Programmkopie, wobei die Programmkopien, die für Sicherungszwecke verwendet werden, insbesondere diejenigen, die gemäß der Definition im Dokument "IBM Software Licensed under the IPLA - Backup Use Defined" unter http://www.ibm. com/softwarepolicie als "cold" oder "warm" gekennzeichnet sind, nicht eingeschlossen sind.

Es müssen ausreichende Berechtigungen für die Gesamtzahl an Stunden erworben werden, die jeder VPC während der festen Laufzeit von zwölf (12) Monaten für jede Instanz des Programms bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das mit dem Programm gelieferte Messtool zu verwenden, um seine Nutzung des Programms zu überwachen. Wenn das Messtool nicht verwendet wird, müssen Berechtigungen für 720 Stunden pro Kalendermonat für jeden VPC in der Umgebung des Lizenznehmers erworben werden, der einer Instanz des Programms bereitgestellt werden kann, unabhängig davon, ob der VPC einer Instanz des Programms tatsächlich bereitgestellt wird oder wurde.

Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Für die Zwecke dieses Programms und solange das erforderliche Messtool verwendet wird, müssen für jeden VPC, der jeder Instanz des Programms bereitgestellt wird, lediglich Berechtigungen für maximal 160 Stunden pro Kalendermonat erworben werden.


Die Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer, die auf der Metrik Virtueller Prozessorkern-Instanzstunden basiert, ist auf die Verwendung in Docker- und Cloud Foundry- Containerbereitstellungen begrenzt.

Dieses Programm enthält die folgende Software, die nicht für unlautere Zwecke eingesetzt werden darf.
- json.jar

L/N: L-APIG-AZYF2E
D/N: L-APIG-AZYF2E
P/N: L-APIG-AZYF2E



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WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN

Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.

1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum (gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.

Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express- Vertrag) abschließt.

Die Probelizenz und die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung; sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.

Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist nachfolgend aufgeführt.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125- 5543-05) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Advanced V9.1 - 09/2018 (Evaluation)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Bewertungszeitraum

Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet nach 90 Tagen.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.

Gebündelte Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert, das aus den nachfolgend aufgeführten gebündelten Programmen (sog. Bundled Programs) besteht. Der Lizenznehmer ist berechtigt, diese gebündelten Programme im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement = PoEs) für das Programm und gemäß diesem Lizenzinformationsdokument zu installieren und zu verwenden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die gebündelten Programme getrennt vom Multiproduktpaket zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem gebündelten Programm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des betreffenden Programms durch den Lizenznehmer unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des gebündelten Programms. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung einstellen und alle Kopien der gebündelten Programme löschen oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die gebündelten Programme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die gebündelten Programme für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an einen IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programmpaket bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.

Dies sind die gebündelten Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM MQ

Unterstützungsprogramme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement = PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck "nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderliche Nutzung oder diejenige Nutzung, die im direkten Zusammenhang mit der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen Unterstützungsprogramms oder gebündelten Programms steht. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme ohne das Hauptprogramm zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung der Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien der Unterstützungsprogramme vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.

Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM Cloud Private Foundation

Zugelassene Komponenten

Ungeachtet der Bestimmungen in der Vereinbarung ist der Lizenznehmer nur zur Nutzung der folgenden Komponenten oder Funktionen des angegebenen gebündelten Programms oder Unterstützungsprogramms berechtigt:
IBM Cloud Private Metering (of IBM Cloud Private Foundation)

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.

Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
cluster-glue
crmsh
drbd
drbd-utils
heartbeat
libqb
pacemaker
resource-agents
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Advanced V9.1 - 09/2018 (5724-H72)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Eingeschränktes Nutzungsrecht

Gemäß der Beschreibung in den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z. B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU") oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein, ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen. Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte gewährt werden.

Spezifikationen

Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten "Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des Programms zu finden.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.

Gebündelte Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert, das aus den nachfolgend aufgeführten gebündelten Programmen (sog. Bundled Programs) besteht. Der Lizenznehmer ist berechtigt, diese gebündelten Programme im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement = PoEs) für das Programm und gemäß diesem Lizenzinformationsdokument zu installieren und zu verwenden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die gebündelten Programme getrennt vom Multiproduktpaket zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem gebündelten Programm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des betreffenden Programms durch den Lizenznehmer unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des gebündelten Programms. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung einstellen und alle Kopien der gebündelten Programme löschen oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die gebündelten Programme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die gebündelten Programme für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an einen IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programmpaket bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.

Dies sind die gebündelten Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM MQ

Unterstützungsprogramme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement = PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck "nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderliche Nutzung oder diejenige Nutzung, die im direkten Zusammenhang mit der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen Unterstützungsprogramms oder gebündelten Programms steht. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme ohne das Hauptprogramm zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung der Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien der Unterstützungsprogramme vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.

Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM Cloud Private Foundation

Zugelassene Komponenten

Ungeachtet der Bestimmungen in der Vereinbarung ist der Lizenznehmer nur zur Nutzung der folgenden Komponenten oder Funktionen des angegebenen gebündelten Programms oder Unterstützungsprogramms berechtigt:
IBM Cloud Private Metering (of IBM Cloud Private Foundation)

Komponenten, die bei der Ermittlung der erforderlichen Berechtigungen nicht berücksichtigt werden

Bei der Bestimmung der Anzahl der Berechtigungen, die für die Installation oder Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer erforderlich sind, wird die Installation oder Nutzung der folgenden Programmkomponenten nicht berücksichtigt. Mit anderen Worten: Der Lizenznehmer darf die folgenden Programmkomponenten unter den Lizenzbedingungen installieren und nutzen, diese Komponenten werden bei der Bestimmung der erforderlichen Anzahl an Berechtigungen für das Programm aber nicht berücksichtigt.
IBM Cloud Private Foundation
IBM MQ Managed File Transfer Agent V9.1
IBM MQ Telemetry V9.1

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.

Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
cluster-glue
crmsh
drbd
drbd-utils
heartbeat
libqb
pacemaker
resource-agents
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu

Redistributables

Wenn das Programm weiterverteilbare Komponenten (sog. Redistributables) enthält, sind diese in der REDIST-Datei aufgeführt, die zum Lieferumfang des Programms gehört. Zusätzlich zu den in der Vereinbarung gewährten Lizenzrechten darf der Lizenznehmer die Redistributables unter Einhaltung der folgenden Bedingungen weitergeben:
1) Die Weitergabe muss ausschließlich in Form von Objektcode erfolgen und bei der Weitergabe müssen sämtliche Anweisungen, Instruktionen und Spezifikationen eingehalten werden, die in der REDIST-Datei oder der Begleitdokumentation des Programms aufgeführt sind.
2) Wenn Bearbeitungen der Redistributables durch den Lizenznehmer gemäß der Begleitdokumentation des Programms ausdrücklich gestattet sind, müssen diese in Übereinstimmung mit sämtlichen dort aufgeführten Anweisungen, Instruktionen und Spezifikationen durchgeführt werden. Die Bearbeitungen müssen als Redistributables behandelt werden.
3) Die Redistributables dürfen nur als Teil der Anwendung des Lizenznehmers, die mithilfe des Programms entwickelt wurde ("Anwendung des Lizenznehmers"), und nur zur Unterstützung seiner Kunden bei der Nutzung seiner Anwendung weitergegeben werden. Die Anwendung des Lizenznehmers muss einen erheblichen Mehrwert darstellen, sodass die Redistributables nicht die Hauptmotivation für die Endbenutzer zum Erwerb des Softwareprodukts des Lizenznehmers sind.
4) Wenn die Redistributables eine Java Runtime Environment enthalten, muss der Lizenznehmer zusätzlich nicht auf Java basierende Redistributables in seine Anwendung aufnehmen, es sei denn, die Anwendung soll ausschließlich auf allgemeinen Computereinheiten (zum Beispiel Laptops, Desktops und Servern) ausgeführt werden und nicht auf mobilen Endgeräten oder sonstigen Einheiten für Pervasive Computing (zum Beispiel Einheiten, die einen Mikroprozessor enthalten, deren primärer Verwendungszweck aber nicht die Datenverarbeitung ist).
5) Der Lizenznehmer darf keine Copyright- oder Notice- Dateien entfernen, die in den Redistributables enthalten sind.
6) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, IBM und die Lieferanten oder Distributoren von IBM in Bezug auf alle Ansprüche von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe seiner Anwendung geltend gemacht werden, schadlos zu halten.
7) Der Lizenznehmer darf nicht denselben Pfadnamen wie für die Original-Redistributables (Dateien und Module) verwenden.
8) Der Lizenznehmer darf die Namen oder Marken von IBM oder der Lieferanten und Distributoren von IBM nur mit ihrer vorherigen schriftlichen Genehmigung in Verbindung mit der Vermarktung seiner Anwendung verwenden.
9) IBM sowie die Lieferanten und Distributoren von IBM stellen die Redistributables einschließlich der zugehörigen Dokumentation ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
10) Für die technische Unterstützung seiner Anwendung und der Bearbeitungen der Redistributables ist der Lizenznehmer selbst verantwortlich.
11) In der Lizenzvereinbarung des Lizenznehmers mit dem Endbenutzer seiner Anwendung muss ein Hinweis enthalten sein, dass die Redistributables oder die davon erstellten Bearbeitungen i) nur zur Aktivierung seiner Anwendung verwendet werden dürfen, ii) nicht kopiert werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), iii) nicht ohne seine Anwendung weitergegeben oder übertragen werden dürfen und iv) nicht rückumgewandelt (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise übersetzt werden dürfen, soweit nicht durch gesetzliche Regelung etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. Darüber hinaus sollte die Lizenzvereinbarung des Lizenznehmers die Rechte von IBM in mindestens demselben Maße schützen, wie sie durch die Bedingungen dieser Vereinbarung geschützt werden.

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Der Lizenznehmer darf bearbeitete Versionen der Quellenkomponenten und Mustermaterialien, die in der REDIST-Datei eines Programms aufgeführt sind, weitergeben, sofern die Weitergabe in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Lizenz und den Anweisungen in der REDIST-Datei erfolgt.

Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer gelten.

Prozessor-Value-Unit (PVU)

"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU- Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des Prozessors unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.

Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub- Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen (siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity- Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU- Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity License Counting Rules" unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden.

* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern, der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS- Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder eingeschränkt ist.

Virtueller Prozessorkern

"Virtueller Prozessorkern" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Ein physischer Server ist ein physischer Computer, der aus Verarbeitungseinheiten sowie Speicher und Ein- /Ausgabefunktionalität besteht und angeforderte Prozeduren, Befehle oder Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder Clienteinheiten ausführt. Werden Racks, Bladegehäuse oder ähnliche Bauteile verwendet, wird jede individuelle physische Einheit (z. B. ein Blade oder eine in einem Rack installierte Einheit), die aus den erforderlichen Komponenten besteht, als separater physischer Server betrachtet. Ein virtueller Server ist entweder ein virtueller Computer, der durch Partitionierung der in einem physischen Server vorhandenen Ressourcen erstellt wird, oder ein nicht partitionierter physischer Server. Ein Prozessorkern (der häufig als Prozessor oder CPU bezeichnet wird) ist eine Funktionseinheit innerhalb einer Datenverarbeitungseinheit, die Instruktionen interpretiert und ausführt. Ein Prozessorkern besteht aus mindestens einem Steuerwerk und einem oder mehreren Rechenwerken für arithmetische und logische Operationen. Ein virtueller Prozessorkern ist ein Prozessorkern in einem nicht partitionierten physischen Server oder ein virtueller Kern, der einem virtuellen Server zugeordnet ist. Der Lizenznehmer muss für jeden virtuellen Prozessorkern, der dem Programm zur Verfügung steht, eine Berechtigung erwerben.

Der Lizenznehmer muss für jeden physischen Server ausreichende Berechtigungen für 1) die Summe aller verfügbaren virtuellen Prozessorkerne auf allen virtuellen Servern, die dem Programm zur Verfügung stehen, oder 2) alle verfügbaren Prozessorkerne auf dem physischen Server erwerben, wobei der niedrigere Wert zur Anwendung kommt.

Virtueller Prozessorkern-Instanzstunden

"Virtueller Prozessorkern-Instanzstunden" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Eine Stunde entspricht sechzig (60) Minuten. Die Programmnutzung wird in Inkrementen von einer Minute erfasst. Ein physischer Server ist ein physischer Computer, der aus Verarbeitungseinheiten sowie Speicher und Ein- /Ausgabefunktionalität besteht und angeforderte Prozeduren, Befehle oder Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder Clienteinheiten ausführt. Werden Racks, Bladegehäuse oder ähnliche Bauteile verwendet, wird jede individuelle physische Einheit (z. B. ein Blade oder eine in einem Rack installierte Einheit), die aus den erforderlichen Komponenten besteht, als separater physischer Server betrachtet. Ein virtueller Server ist entweder ein virtueller Computer, der durch Partitionierung der in einem physischen Server vorhandenen Ressourcen erstellt wird, oder ein nicht partitionierter physischer Server. Ein Prozessorkern ist eine Funktionseinheit in einer Computereinheit, die Befehle interpretiert und ausführt. Ein Prozessorkern besteht aus mindestens einem Steuerwerk und einem oder mehreren Rechenwerken für arithmetische oder logische Operationen. Ein virtueller Prozessorkern (VPC, Virtual Processor Core) ist ein Prozessorkern in einem nicht partitionierten physischen Server oder ein virtueller Kern, der einem virtuellen Server zugeordnet ist. Eine Instanz ist eine aktive Programmkopie, wobei die Programmkopien, die für Sicherungszwecke verwendet werden, insbesondere diejenigen, die gemäß der Definition im Dokument "IBM Software Licensed under the IPLA - Backup Use Defined" unter http://www.ibm. com/softwarepolicie als "cold" oder "warm" gekennzeichnet sind, nicht eingeschlossen sind.

Es müssen ausreichende Berechtigungen für die Gesamtzahl an Stunden erworben werden, die jeder VPC während der festen Laufzeit von zwölf (12) Monaten für jede Instanz des Programms bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das mit dem Programm gelieferte Messtool zu verwenden, um seine Nutzung des Programms zu überwachen. Wenn das Messtool nicht verwendet wird, müssen Berechtigungen für 720 Stunden pro Kalendermonat für jeden VPC in der Umgebung des Lizenznehmers erworben werden, der einer Instanz des Programms bereitgestellt werden kann, unabhängig davon, ob der VPC einer Instanz des Programms tatsächlich bereitgestellt wird oder wurde.

Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Für die Zwecke dieses Programms und solange das erforderliche Messtool verwendet wird, müssen für jeden VPC, der jeder Instanz des Programms bereitgestellt wird, lediglich Berechtigungen für maximal 160 Stunden pro Kalendermonat erworben werden.


Die Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer, die auf der Metrik Virtueller Prozessorkern-Instanzstunden basiert, ist auf die Verwendung in Docker- und Cloud Foundry- Containerbereitstellungen begrenzt.

Dieses Programm enthält die folgende Software, die nicht für unlautere Zwecke eingesetzt werden darf.
- json.jar

L/N: L-APIG-AZYF4X
D/N: L-APIG-AZYF4X
P/N: L-APIG-AZYF4X



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WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN

Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.

1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum (gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.

Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express- Vertrag) abschließt.

Die Probelizenz und die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung; sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.

Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist nachfolgend aufgeführt.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125- 5543-05) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Advanced High Availability Replica V9.1 (Evaluation)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Bewertungszeitraum

Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet nach 90 Tagen.

Gebündelte Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert, das aus den nachfolgend aufgeführten gebündelten Programmen (sog. Bundled Programs) besteht. Der Lizenznehmer ist berechtigt, diese gebündelten Programme im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement = PoEs) für das Programm und gemäß diesem Lizenzinformationsdokument zu installieren und zu verwenden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die gebündelten Programme getrennt vom Multiproduktpaket zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem gebündelten Programm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des betreffenden Programms durch den Lizenznehmer unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des gebündelten Programms. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung einstellen und alle Kopien der gebündelten Programme löschen oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die gebündelten Programme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die gebündelten Programme für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an einen IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programmpaket bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.

Dies sind die gebündelten Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM MQ High Availability Replica

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.

Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
cluster-glue
crmsh
drbd
drbd-utils
heartbeat
libqb
pacemaker
resource-agents
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Advanced High Availability Replica V9.1 (5724-H72)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Eingeschränktes Nutzungsrecht

Gemäß der Beschreibung in den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z. B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU") oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein, ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen. Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte gewährt werden.

Spezifikationen

Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten "Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des Programms zu finden.

Gebündelte Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert, das aus den nachfolgend aufgeführten gebündelten Programmen (sog. Bundled Programs) besteht. Der Lizenznehmer ist berechtigt, diese gebündelten Programme im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement = PoEs) für das Programm und gemäß diesem Lizenzinformationsdokument zu installieren und zu verwenden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die gebündelten Programme getrennt vom Multiproduktpaket zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem gebündelten Programm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des betreffenden Programms durch den Lizenznehmer unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des gebündelten Programms. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung einstellen und alle Kopien der gebündelten Programme löschen oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die gebündelten Programme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die gebündelten Programme für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an einen IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programmpaket bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.

Dies sind die gebündelten Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM MQ High Availability Replica

Komponenten, die bei der Ermittlung der erforderlichen Berechtigungen nicht berücksichtigt werden

Bei der Bestimmung der Anzahl der Berechtigungen, die für die Installation oder Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer erforderlich sind, wird die Installation oder Nutzung der folgenden Programmkomponenten nicht berücksichtigt. Mit anderen Worten: Der Lizenznehmer darf die folgenden Programmkomponenten unter den Lizenzbedingungen installieren und nutzen, diese Komponenten werden bei der Bestimmung der erforderlichen Anzahl an Berechtigungen für das Programm aber nicht berücksichtigt.
IBM MQ Managed File Transfer Agent V9.1
IBM MQ Telemetry V9.1

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.

Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
cluster-glue
crmsh
drbd
drbd-utils
heartbeat
libqb
pacemaker
resource-agents
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.

Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer gelten.

Prozessor-Value-Unit (PVU)

"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU- Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des Prozessors unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.

Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub- Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen (siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity- Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU- Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity License Counting Rules" unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden.

* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern, der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS- Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder eingeschränkt ist.

Virtueller Prozessorkern

"Virtueller Prozessorkern" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Ein physischer Server ist ein physischer Computer, der aus Verarbeitungseinheiten sowie Speicher und Ein- /Ausgabefunktionalität besteht und angeforderte Prozeduren, Befehle oder Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder Clienteinheiten ausführt. Werden Racks, Bladegehäuse oder ähnliche Bauteile verwendet, wird jede individuelle physische Einheit (z. B. ein Blade oder eine in einem Rack installierte Einheit), die aus den erforderlichen Komponenten besteht, als separater physischer Server betrachtet. Ein virtueller Server ist entweder ein virtueller Computer, der durch Partitionierung der in einem physischen Server vorhandenen Ressourcen erstellt wird, oder ein nicht partitionierter physischer Server. Ein Prozessorkern (der häufig als Prozessor oder CPU bezeichnet wird) ist eine Funktionseinheit innerhalb einer Datenverarbeitungseinheit, die Instruktionen interpretiert und ausführt. Ein Prozessorkern besteht aus mindestens einem Steuerwerk und einem oder mehreren Rechenwerken für arithmetische und logische Operationen. Ein virtueller Prozessorkern ist ein Prozessorkern in einem nicht partitionierten physischen Server oder ein virtueller Kern, der einem virtuellen Server zugeordnet ist. Der Lizenznehmer muss für jeden virtuellen Prozessorkern, der dem Programm zur Verfügung steht, eine Berechtigung erwerben.

Der Lizenznehmer muss für jeden physischen Server ausreichende Berechtigungen für 1) die Summe aller verfügbaren virtuellen Prozessorkerne auf allen virtuellen Servern, die dem Programm zur Verfügung stehen, oder 2) alle verfügbaren Prozessorkerne auf dem physischen Server erwerben, wobei der niedrigere Wert zur Anwendung kommt.

Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

A. Die Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer ist auf die beiden folgenden Features beschränkt, wie nachfolgend oder wie im Abschnitt "Andere Hochverfügbarkeitslösungen" angegeben.

1. Multi-Instance Queue Manager Feature

Der Lizenznehmer darf das Multi-Instance Queue Manager Feature des Programms nur für Standby-Zwecke verwenden. Im Standby- Modus ist das Programm gestartet, aber es muss sichergestellt werden, dass das Programm inaktiv bleibt, außer wenn die aktive und separat berechtigte IBM MQ-Kopie des Programms einen Failover auf das Hochverfügbarkeitsreplikat des Programms durchführt. Wenn dieser Fall eintritt, kann das Hochverfügbarkeitsreplikat des Programms während der Dauer des Failover für die Ausführung produktiver Arbeiten eingesetzt werden. Das Programm wird als inaktiv (idle) angesehen, solange kein Failover stattfindet und es ausschließlich für Verwaltungsaktionen und nicht für die Ausführung produktiver Arbeiten genutzt wird.

2. Replicated Data Queue Manager Feature

Damit der Lizenznehmer das Replicated Data Queue Manager Feature des Programms einsetzen kann, ist eine Konfiguration auf drei Servern erforderlich, und alle Warteschlangenmanager auf den drei Servern müssen Replicated Data Queue Manager sein. Zwei der Server können als Hochverfügbarkeitsreplikate des Programms konfiguriert und berechtigt sein, die Kopie von IBM MQ auf dem dritten konfigurierten Server muss allerdings separat mit Berechtigungen für IBM MQ Advanced lizenziert sein.

B. Andere Hochverfügbarkeitslösungen

Soll das Programm mit anderen Hochverfügbarkeitslösungen eingesetzt werden, ist der Lizenznehmer berechtigt, das Programm als Hochverfügbarkeitsreplikat zu verwenden, solange sich dieses zu Backup-Zwecken auf einem Standby-Server befindet und das Programm nicht gestartet wird. Das Programm kann bei einem Ausfall des aktiven Servers automatisch von den Hochverfügbarkeitskomponenten gestartet werden und in diesem Fall während der Dauer des Failover für die Ausführung produktiver Arbeiten eingesetzt werden.

Dieses Programm enthält die folgende Software, die nicht für unlautere Zwecke eingesetzt werden darf.
json.jar

L/N: L-APIG-AV6HMB
D/N: L-APIG-AV6HMB
P/N: MQ91LIC



==============================================


WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN

Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.

1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum (gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.

Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express- Vertrag) abschließt.

Die Probelizenz und die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung; sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.

Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist nachfolgend aufgeführt.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125- 5543-05) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Advanced for Developers V9.1 (Evaluation)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Bewertungszeitraum

Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet nach 90 Tagen.

Gebündelte Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert, das aus den nachfolgend aufgeführten gebündelten Programmen (sog. Bundled Programs) besteht. Der Lizenznehmer ist berechtigt, diese gebündelten Programme im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement = PoEs) für das Programm und gemäß diesem Lizenzinformationsdokument zu installieren und zu verwenden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die gebündelten Programme getrennt vom Multiproduktpaket zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem gebündelten Programm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des betreffenden Programms durch den Lizenznehmer unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des gebündelten Programms. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung einstellen und alle Kopien der gebündelten Programme löschen oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die gebündelten Programme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die gebündelten Programme für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an einen IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programmpaket bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.

Dies sind die gebündelten Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM MQ

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.

Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
cluster-glue
crmsh
drbd
drbd-utils
heartbeat
libqb
pacemaker
resource-agents
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Advanced for Developers V9.1 (5724-H72)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Eingeschränktes Nutzungsrecht

Gemäß der Beschreibung in den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z. B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU") oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein, ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen. Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte gewährt werden.

Spezifikationen

Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten "Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des Programms zu finden.

Gebündelte Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert, das aus den nachfolgend aufgeführten gebündelten Programmen (sog. Bundled Programs) besteht. Der Lizenznehmer ist berechtigt, diese gebündelten Programme im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement = PoEs) für das Programm und gemäß diesem Lizenzinformationsdokument zu installieren und zu verwenden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die gebündelten Programme getrennt vom Multiproduktpaket zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem gebündelten Programm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des betreffenden Programms durch den Lizenznehmer unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des gebündelten Programms. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung einstellen und alle Kopien der gebündelten Programme löschen oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die gebündelten Programme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die gebündelten Programme für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an einen IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programmpaket bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.

Dies sind die gebündelten Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM MQ

Beschränkung auf Entwickler

Wenn das Programm als "Developer"-Version ausgewiesen ist, darf es nur für interne Entwicklungszwecke und Komponententests auf einer Entwicklermaschine eingesetzt werden. Eine Entwicklermaschine ist eine physische oder virtuelle Desktopumgebung, in der ein primäres Betriebssystem und das Programm ausgeführt werden, die beide für maximal einen angegebenen Entwickler zugänglich und nutzbar sind. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm zur Verarbeitung oder Simulation von Produktionsworkloads oder zum Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendungen oder Systemen zu nutzen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, irgendwelche Bestandteile des Programms für andere Zwecke zu nutzen, ohne die entsprechenden Produktionsberechtigungen zu erwerben.

Komponenten, die bei der Ermittlung der erforderlichen Berechtigungen nicht berücksichtigt werden

Bei der Bestimmung der Anzahl der Berechtigungen, die für die Installation oder Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer erforderlich sind, wird die Installation oder Nutzung der folgenden Programmkomponenten nicht berücksichtigt. Mit anderen Worten: Der Lizenznehmer darf die folgenden Programmkomponenten unter den Lizenzbedingungen installieren und nutzen, diese Komponenten werden bei der Bestimmung der erforderlichen Anzahl an Berechtigungen für das Programm aber nicht berücksichtigt.
IBM MQ Managed File Transfer Agent V9.1
IBM MQ Telemetry V9.1

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.

Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
cluster-glue
crmsh
drbd
drbd-utils
heartbeat
libqb
pacemaker
resource-agents
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.

Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer gelten.

Installation

"Installation" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Eine Installation ist eine installierte Kopie des Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer muss für jede Programminstallation eine Berechtigung erwerben.

Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Dieses Programm enthält die folgende Software, die nicht für unlautere Zwecke eingesetzt werden darf.
json.jar

L/N: L-APIG-AV6HPW
D/N: L-APIG-AV6HPW
P/N: MQ91LID



==============================================


WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN

Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.

1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum (gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.

Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express- Vertrag) abschließt.

Die Probelizenz und die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung; sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.

Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist nachfolgend aufgeführt.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125- 5543-05) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Managed File Transfer Service V9.1 (Evaluation)
IBM MQ Managed File Transfer Agent V9.1 (Evaluation)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Bewertungszeitraum

Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet nach 90 Tagen.

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Managed File Transfer Service V9.1 (5724-H72)
IBM MQ Managed File Transfer Agent V9.1 (5724-H72)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Eingeschränktes Nutzungsrecht

Gemäß der Beschreibung in den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z. B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU") oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein, ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen. Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte gewährt werden.

Spezifikationen

Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten "Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des Programms zu finden.

Redistributables

Wenn das Programm weiterverteilbare Komponenten (sog. Redistributables) enthält, sind diese in der REDIST-Datei aufgeführt, die zum Lieferumfang des Programms gehört. Zusätzlich zu den in der Vereinbarung gewährten Lizenzrechten darf der Lizenznehmer die Redistributables unter Einhaltung der folgenden Bedingungen weitergeben:
1) Die Weitergabe muss ausschließlich in Form von Objektcode erfolgen und bei der Weitergabe müssen sämtliche Anweisungen, Instruktionen und Spezifikationen eingehalten werden, die in der REDIST-Datei oder der Begleitdokumentation des Programms aufgeführt sind.
2) Wenn Bearbeitungen der Redistributables durch den Lizenznehmer gemäß der Begleitdokumentation des Programms ausdrücklich gestattet sind, müssen diese in Übereinstimmung mit sämtlichen dort aufgeführten Anweisungen, Instruktionen und Spezifikationen durchgeführt werden. Die Bearbeitungen müssen als Redistributables behandelt werden.
3) Die Redistributables dürfen nur als Teil der Anwendung des Lizenznehmers, die mithilfe des Programms entwickelt wurde ("Anwendung des Lizenznehmers"), und nur zur Unterstützung seiner Kunden bei der Nutzung seiner Anwendung weitergegeben werden. Die Anwendung des Lizenznehmers muss einen erheblichen Mehrwert darstellen, sodass die Redistributables nicht die Hauptmotivation für die Endbenutzer zum Erwerb des Softwareprodukts des Lizenznehmers sind.
4) Wenn die Redistributables eine Java Runtime Environment enthalten, muss der Lizenznehmer zusätzlich nicht auf Java basierende Redistributables in seine Anwendung aufnehmen, es sei denn, die Anwendung soll ausschließlich auf allgemeinen Computereinheiten (zum Beispiel Laptops, Desktops und Servern) ausgeführt werden und nicht auf mobilen Endgeräten oder sonstigen Einheiten für Pervasive Computing (zum Beispiel Einheiten, die einen Mikroprozessor enthalten, deren primärer Verwendungszweck aber nicht die Datenverarbeitung ist).
5) Der Lizenznehmer darf keine Copyright- oder Notice- Dateien entfernen, die in den Redistributables enthalten sind.
6) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, IBM und die Lieferanten oder Distributoren von IBM in Bezug auf alle Ansprüche von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe seiner Anwendung geltend gemacht werden, schadlos zu halten.
7) Der Lizenznehmer darf nicht denselben Pfadnamen wie für die Original-Redistributables (Dateien und Module) verwenden.
8) Der Lizenznehmer darf die Namen oder Marken von IBM oder der Lieferanten und Distributoren von IBM nur mit ihrer vorherigen schriftlichen Genehmigung in Verbindung mit der Vermarktung seiner Anwendung verwenden.
9) IBM sowie die Lieferanten und Distributoren von IBM stellen die Redistributables einschließlich der zugehörigen Dokumentation ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
10) Für die technische Unterstützung seiner Anwendung und der Bearbeitungen der Redistributables ist der Lizenznehmer selbst verantwortlich.
11) In der Lizenzvereinbarung des Lizenznehmers mit dem Endbenutzer seiner Anwendung muss ein Hinweis enthalten sein, dass die Redistributables oder die davon erstellten Bearbeitungen i) nur zur Aktivierung seiner Anwendung verwendet werden dürfen, ii) nicht kopiert werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), iii) nicht ohne seine Anwendung weitergegeben oder übertragen werden dürfen und iv) nicht rückumgewandelt (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise übersetzt werden dürfen, soweit nicht durch gesetzliche Regelung etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. Darüber hinaus sollte die Lizenzvereinbarung des Lizenznehmers die Rechte von IBM in mindestens demselben Maße schützen, wie sie durch die Bedingungen dieser Vereinbarung geschützt werden.

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Der Lizenznehmer darf bearbeitete Versionen der Quellenkomponenten und Mustermaterialien, die in der REDIST-Datei eines Programms aufgeführt sind, weitergeben, sofern die Weitergabe in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Lizenz und den Anweisungen in der REDIST-Datei erfolgt.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.

Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer gelten.

Installation

"Installation" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Eine Installation ist eine installierte Kopie des Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer muss für jede Programminstallation eine Berechtigung erwerben.

Prozessor-Value-Unit (PVU)

"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU- Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des Prozessors unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.

Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub- Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen (siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity- Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU- Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity License Counting Rules" unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden.

* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern, der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS- Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder eingeschränkt ist.

L/N: L-APIG-AV6HR2
D/N: L-APIG-AV6HR2
P/N: MQ91LIE



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WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN

Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.

1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum (gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.

Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express- Vertrag) abschließt.

Die Probelizenz und die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung; sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.

Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist nachfolgend aufgeführt.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125- 5543-05) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Advanced Message Security V9.1 (Evaluation)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Bewertungszeitraum

Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet nach 90 Tagen.

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Advanced Message Security V9.1 (5724-H72)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Eingeschränktes Nutzungsrecht

Gemäß der Beschreibung in den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z. B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU") oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein, ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen. Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte gewährt werden.

Spezifikationen

Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten "Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des Programms zu finden.

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.

Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer gelten.

Prozessor-Value-Unit (PVU)

"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU- Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des Prozessors unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.

Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub- Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen (siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity- Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU- Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity License Counting Rules" unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden.

* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern, der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS- Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder eingeschränkt ist.

L/N: L-APIG-AV6HS6
D/N: L-APIG-AV6HS6
P/N: AV6HS6F



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WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN

Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.

1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum (gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.

Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express- Vertrag) abschließt.

Die Probelizenz und die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung; sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.

Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist nachfolgend aufgeführt.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125- 5543-05) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Telemetry V9.1 (Evaluation)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Bewertungszeitraum

Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet nach 90 Tagen.

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Telemetry V9.1 (5724-H72)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Eingeschränktes Nutzungsrecht

Gemäß der Beschreibung in den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z. B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU") oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein, ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen. Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte gewährt werden.

Spezifikationen

Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten "Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des Programms zu finden.

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.

Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer gelten.

Installation

"Installation" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Eine Installation ist eine installierte Kopie des Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer muss für jede Programminstallation eine Berechtigung erwerben.

L/N: L-APIG-AV6HT5
D/N: L-APIG-AV6HT5
P/N: L-APIG-AV6HT5



==============================================


WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN

Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.

1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum (gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.

Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express- Vertrag) abschließt.

Die Probelizenz und die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung; sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.

Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist nachfolgend aufgeführt.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125- 5543-05) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Managed File Transfer Service High Availability Replica V9.1 (Evaluation)
IBM MQ Advanced Message Security High Availability Replica V9.1 (Evaluation)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Bewertungszeitraum

Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet nach 90 Tagen.

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ Managed File Transfer Service High Availability Replica V9.1 (5724-H72)
IBM MQ Advanced Message Security High Availability Replica V9.1 (5724-H72)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Eingeschränktes Nutzungsrecht

Gemäß der Beschreibung in den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z. B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU") oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein, ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen. Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte gewährt werden.

Spezifikationen

Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten "Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des Programms zu finden.

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.

Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer gelten.

Prozessor-Value-Unit (PVU)

"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU- Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des Prozessors unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.

Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub- Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen (siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity- Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU- Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity License Counting Rules" unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden.

* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern, der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS- Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder eingeschränkt ist.

Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

A. Die Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer ist auf die beiden folgenden Features beschränkt, wie nachfolgend oder wie im Abschnitt "Andere Hochverfügbarkeitslösungen" angegeben.

1. Multi-Instance Queue Manager Feature

Der Lizenznehmer darf das Multi-Instance Queue Manager Feature des Programms nur für Standby-Zwecke verwenden. Im Standby- Modus ist das Programm gestartet, aber es muss sichergestellt werden, dass das Programm inaktiv bleibt, außer wenn die aktive und separat berechtigte IBM MQ-Kopie des Programms einen Failover auf das Hochverfügbarkeitsreplikat des Programms durchführt. Wenn dieser Fall eintritt, kann das Hochverfügbarkeitsreplikat des Programms während der Dauer des Failover für die Ausführung produktiver Arbeiten eingesetzt werden. Das Programm wird als inaktiv (idle) angesehen, solange kein Failover stattfindet und es ausschließlich für Verwaltungsaktionen und nicht für die Ausführung produktiver Arbeiten genutzt wird.

2. Replicated Data Queue Manager Feature

Damit der Lizenznehmer das Replicated Data Queue Manager Feature des Programms einsetzen kann, ist eine Konfiguration auf drei Servern erforderlich, und alle Warteschlangenmanager auf den drei Servern müssen Replicated Data Queue Manager sein. Zwei der Server können als Hochverfügbarkeitsreplikate des Programms konfiguriert und berechtigt sein, die Kopie von IBM MQ auf dem dritten konfigurierten Server muss allerdings separat mit Berechtigungen für IBM MQ Advanced lizenziert sein.

B. Andere Hochverfügbarkeitslösungen

Soll das Programm mit anderen Hochverfügbarkeitslösungen eingesetzt werden, ist der Lizenznehmer berechtigt, das Programm als Hochverfügbarkeitsreplikat zu verwenden, solange sich dieses zu Backup-Zwecken auf einem Standby-Server befindet und das Programm nicht gestartet wird. Das Programm kann bei einem Ausfall des aktiven Servers automatisch von den Hochverfügbarkeitskomponenten gestartet werden und in diesem Fall während der Dauer des Failover für die Ausführung produktiver Arbeiten eingesetzt werden.

L/N: L-APIG-AV6HU3
D/N: L-APIG-AV6HU3
P/N: MQ91LIG



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WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN

Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.

1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum (gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.

Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express- Vertrag) abschließt.

Die Probelizenz und die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung; sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.

Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist nachfolgend aufgeführt.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125- 5543-05) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ High Availability Replica V9.1 (Evaluation)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Bewertungszeitraum

Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet nach 90 Tagen.

Unterstützungsprogramme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement = PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck "nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderliche Nutzung oder diejenige Nutzung, die im direkten Zusammenhang mit der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen Unterstützungsprogramms oder gebündelten Programms steht. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme ohne das Hauptprogramm zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung der Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien der Unterstützungsprogramme vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.

Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM WebSphere Application Server Liberty

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.

Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM MQ High Availability Replica V9.1 (5724-H72)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Eingeschränktes Nutzungsrecht

Gemäß der Beschreibung in den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z. B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU") oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein, ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen. Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte gewährt werden.

Spezifikationen

Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten "Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des Programms zu finden.

Unterstützungsprogramme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement = PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck "nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderliche Nutzung oder diejenige Nutzung, die im direkten Zusammenhang mit der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen Unterstützungsprogramms oder gebündelten Programms steht. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme ohne das Hauptprogramm zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung der Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien der Unterstützungsprogramme vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.

Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM WebSphere Application Server Liberty

Komponenten, die bei der Ermittlung der erforderlichen Berechtigungen nicht berücksichtigt werden

Bei der Bestimmung der Anzahl der Berechtigungen, die für die Installation oder Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer erforderlich sind, wird die Installation oder Nutzung der folgenden Programmkomponenten nicht berücksichtigt. Mit anderen Worten: Der Lizenznehmer darf die folgenden Programmkomponenten unter den Lizenzbedingungen installieren und nutzen, diese Komponenten werden bei der Bestimmung der erforderlichen Anzahl an Berechtigungen für das Programm aber nicht berücksichtigt.
IBM MQ Client 9.1
IBM WebSphere Application Server Liberty

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.

Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
Red Hat Enterprise Linux V7
Ubuntu

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.

Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer gelten.

Prozessor-Value-Unit (PVU)

"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU- Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des Prozessors unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.

Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub- Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen (siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity- Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU- Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity License Counting Rules" unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden.

* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern, der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS- Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder eingeschränkt ist.

Virtueller Prozessorkern

"Virtueller Prozessorkern" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Ein physischer Server ist ein physischer Computer, der aus Verarbeitungseinheiten sowie Speicher und Ein- /Ausgabefunktionalität besteht und angeforderte Prozeduren, Befehle oder Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder Clienteinheiten ausführt. Werden Racks, Bladegehäuse oder ähnliche Bauteile verwendet, wird jede individuelle physische Einheit (z. B. ein Blade oder eine in einem Rack installierte Einheit), die aus den erforderlichen Komponenten besteht, als separater physischer Server betrachtet. Ein virtueller Server ist entweder ein virtueller Computer, der durch Partitionierung der in einem physischen Server vorhandenen Ressourcen erstellt wird, oder ein nicht partitionierter physischer Server. Ein Prozessorkern (der häufig als Prozessor oder CPU bezeichnet wird) ist eine Funktionseinheit innerhalb einer Datenverarbeitungseinheit, die Instruktionen interpretiert und ausführt. Ein Prozessorkern besteht aus mindestens einem Steuerwerk und einem oder mehreren Rechenwerken für arithmetische und logische Operationen. Ein virtueller Prozessorkern ist ein Prozessorkern in einem nicht partitionierten physischen Server oder ein virtueller Kern, der einem virtuellen Server zugeordnet ist. Der Lizenznehmer muss für jeden virtuellen Prozessorkern, der dem Programm zur Verfügung steht, eine Berechtigung erwerben.

Der Lizenznehmer muss für jeden physischen Server ausreichende Berechtigungen für 1) die Summe aller verfügbaren virtuellen Prozessorkerne auf allen virtuellen Servern, die dem Programm zur Verfügung stehen, oder 2) alle verfügbaren Prozessorkerne auf dem physischen Server erwerben, wobei der niedrigere Wert zur Anwendung kommt.

Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

A. Die Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer ist auf die beiden folgenden Features beschränkt, wie nachfolgend oder wie im Abschnitt "Andere Hochverfügbarkeitslösungen" angegeben.

1. Multi-Instance Queue Manager Feature

Der Lizenznehmer darf das Multi-Instance Queue Manager Feature des Programms nur für Standby-Zwecke verwenden. Im Standby- Modus ist das Programm gestartet, aber es muss sichergestellt werden, dass das Programm inaktiv bleibt, außer wenn die aktive und separat berechtigte IBM MQ-Kopie des Programms einen Failover auf das Hochverfügbarkeitsreplikat des Programms durchführt. Wenn dieser Fall eintritt, kann das Hochverfügbarkeitsreplikat des Programms während der Dauer des Failover für die Ausführung produktiver Arbeiten eingesetzt werden. Das Programm wird als inaktiv (idle) angesehen, solange kein Failover stattfindet und es ausschließlich für Verwaltungsaktionen und nicht für die Ausführung produktiver Arbeiten genutzt wird.

2. Replicated Data Queue Manager Feature

Damit der Lizenznehmer das Replicated Data Queue Manager Feature des Programms einsetzen kann, ist eine Konfiguration auf drei Servern erforderlich, und alle Warteschlangenmanager auf den drei Servern müssen Replicated Data Queue Manager sein. Zwei der Server können als Hochverfügbarkeitsreplikate des Programms konfiguriert und berechtigt sein, die Kopie von IBM MQ auf dem dritten konfigurierten Server muss allerdings separat mit Berechtigungen für IBM MQ Advanced lizenziert sein.

B. Andere Hochverfügbarkeitslösungen

Soll das Programm mit anderen Hochverfügbarkeitslösungen eingesetzt werden, ist der Lizenznehmer berechtigt, das Programm als Hochverfügbarkeitsreplikat zu verwenden, solange sich dieses zu Backup-Zwecken auf einem Standby-Server befindet und das Programm nicht gestartet wird. Das Programm kann bei einem Ausfall des aktiven Servers automatisch von den Hochverfügbarkeitskomponenten gestartet werden und in diesem Fall während der Dauer des Failover für die Ausführung produktiver Arbeiten eingesetzt werden.

Dieses Programm enthält die folgende Software, die nicht für unlautere Zwecke eingesetzt werden darf.
json.jar

L/N: L-APIG-AV6HUX
D/N: L-APIG-AV6HUX
P/N: L-APIG-AV6HUX